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Guten Tag !
Erstmals Hallo, bin neu hier und hoffe hier richtig gelandet zu sein. Ich hätte da eine Frage an die Erdbebeningenieure/Bodengutachter: Hier in Österreich bekomme ich vom Bodengutachter, normalerweise Angaben in der Form von zulässigen Bodenpressungen (zul.Mittelwert, zul.Kantenpressung) Bettungsziffern und noch ein paar Angaben die man so in die Berechnung der Fundierung einfließen lassen kann/muss ... soweit so gut Jetzt wird es aber spannend, da im Zuge der 'Eurocodisierung' hier in Wien zB der Eurocode 8 doch für ein Paar probleme sorgt, bzw der Nachweis sowie die Kriterien etwas strenger wurden. Soweit es darum geht, das Gebäude an sich zu rechnen, sprich die Aussteifungswände und die Bewehrung der Bodenplatte/Fundamente geht, es ja noch. Aber: Wo bekomme ich die zulässigen Bodenpressungen (Sohlpressung in Deuschland?) her? Ich habe einen deutschen Bericht gelesen (TechNews Nr2008/4: DIN1054 und DIN4149), wonach man die zulässigen Bodenpressungen im Fall Erdbeben um 50% erhöhen kann. Des weiteren steht dort dass man bei Einhaltung gewisser Kriterien (Bodenplatte, WändeKG, Decke_ü_KG aus Stahlbeton + geometrische Bedingungen)man das ganze Untergeschoss als Steifen-Kasten betrachtet und ein Nachweis der Gründung gar ganz entfallen kann... eh klar ![]() So jetzt die dumme Frage: Wo finde ich dies im Eurocode 8 (en_1998-1 und en_1988-5)??? ![]() Da die DIN 4149 doch dem EC8 ähnlich ist, zumindest was das Vereinfachte Antwortspekrtenverfahren (Ersatzkraftverfahren) angeht, bin ich davon ausgegangen dass im EC8 sowas ähnliches zu finden ist... nichts gefunden oder doch nur schlecht gesucht ? Hoffe einer der Kollegen hier im Forum kann mir weiterhelfen MfG Dominik |
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Hallo cebudom,
so wie ich das verstehe, bezieht sich die TechNews auf die vereinfachte Bemessung nach DIN 1054, Kapitel 7.7 Aufnehmbarer Sohldruck in einfachen Fällen. Diese vereinfachte Nachweisform gibt es im Eurocode nicht mehr. Wenn du die Gründung wirklich für Erdbebenlasten bemessen willst/musst, kommst du um den aufwendigen Nachweis der Grundbruchsicherheit nicht herum. Die außergewöhnliche Bemessungssituation berücksichtigst du dann durch entsprechend reduzierte Teilsicherheitsbeiwerte. Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Also die TechNews kann man hier nachlesen: www.vpi-bw.com/ingenieure/technews/pdf/technews_2008_4.pdf
Gut also so wie ich dich verstehe geht es dir um den EC7... den kenne ich leider noch nicht (gut genug) Wie steht es aber um dem Absatz mit dem Steifen Stahlbetonkasten (Also BP+WändeKG+Decke_ü_KG alles in Beton), der bezieht sich ja auf die DIN 4149... das ist ja die deutsche Erdbebennorm... so unterschiedlich ist sie ja nicht zum EC8... vor allem beim Vereinfachten Antwortspektrenverfahren. Gibt es diesen Steifen-Kellerkasten im EC8? ... ich habe den schon einmal durchgelesen...finde es aber nicht Wo sind die EC8 Spezialisten ? Naja wir haben jetzt zwar eine Lösung gefunden, die sowohl uns als Statiker als auch die Prüfingenieure befriedigt, aber ich hätte es auch gerne Schwarz auf Weiß für andere Projekte ! Was auch so meine Überlegung ist: Da wir jetzt durch den EC8 quasi für jedes Gebäude, was sich so die Architektur überlegt, gezwungen werden den Erdbebennachweis zu führen... wäre es meiner Meinung nach sinnvoll, dass das Bodengutachten ergänzt wird, so dass dort ebenfalls gründungsrelevante Kennziffern für die Erdbebenauslegung aufscheinen (zul.Pressungen, dynamische Bettungsziffer, Baugrundklasse,...usw.) Wie ist das eigentlich in Deutschland gelöst?... In wie weit fällt es in die Verantwortung des Bodengutachters, Aussagen für den Erdbebenfall zu treffen? Grüsse Dominik |
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hallo,
wer fordert denn bei Erdbeben einen Bodenspannungsnachweis? Bei Erdbeben ist der Boden doch der aktive Teil und verursacht die Einwirkungen. Wenn der Boden also theoretisch völlig versagt, treten folglich keine Erdbebeneinwirkungen auf. Das Berechnungsmodell betrachtet das Gebäude als Gesamtstab, der im UG eingespannt ist. Damit können die Nachweise ab OK UG aufhören. Was anderes ist die Situation bei verschieblichen nicht unterkellerten Hallen mit Einzelfundamenten. Hier fehlt natürlich diese Einspannung und das Bauteil kann umkippen. Genauso ist es bei einzeln stehenden Aussteifungselementen. Nach DIN 1054 7.7 ersetzt der Nachweis aufnehmbarer Sohldruck die Nachweise GZ1B und 2. Folglich ist er nicht auf Gebrauchszustände begrenzt. Die Sicherheitsbeiwerte (Tab. 2 und 3) liegen im LF 1 bei den Einwirkungen bei ca. 1.40 und bei den Widerständen ebenso bei 1.40. Im LF3 betragen die Werte 1.00 bzw. 1.20. Eine zul. Bodenpressung im Gebrauchszustand von z.B. 300 kN/m2 kann dann wie folgt umgerechnet werden: 300 x 1.4^2 / 1.2 = ca. 500 kN/m2 Ein gerade aktueller Fall bei einem Programmkunden ergab folgende Werte: Der Bodengutachter hatte den charakt. Wert auf 400 kN/m2 festgesetzt und damit den Bemessungswert im Gebrauchszustand auf 400/1.4^2 = ca. 200 kN/m2. Nach weiteren Untersuchungen wurde für den außergewöhnlichen Fall ( größere Setzungen und Risse möglich ) der charakt. Wert auf 900 kN/m2 erhöht. Somit konnte der Nachweis im LF3 mit 900/1.20 = 750 kN/m2 geführt werden. Da in der Forderung klaffende Fuge < 50% nach DIN 1054 ( Kippen ) eine Sicherheit von 1.50 steckt kann auch dieser Nachweis mit einer kleineren Sicherheit geführt werden. klaffende Fuge <= 80% bzw. Standmoment >= 1.20 x Kippmoment. Achtung!! immer überprüfen welchen Wert der Gutachter angibt : charakteristisch oder Bemessungswert. gruß dvog |
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Hallo dvog !
Danke für die ausführliche Antwort. Die ersten beiden Sätze waren auch das Argument unseres Hausstatikers. Gut so wie ich das verstehe, entspricht die DIN1054 alto unseren 'alten' Ö-Normen. Wie ist das jetzt mit den EC? Hätte da noch eine Frage: 'Programmkunde'... heißt dass es sich um ein Bemessungsprogramm handelt...darf man fragen welches? Bzw: was heißt 'nach weiteren Untersuchungen' ... wurde im konkreten Fall ein dynamisches Bodengutachten (oder wie man das nennt) in Auftrag gegeben ? Grüsse Dominik |
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hallo Dominik,
zu EC7 kann ich noch nicht viel sagen,da ich nicht weiß, ob diese Nachweise drinbleiben bzw. zumindest in Deutschland über den NA geregelt werden. Wenn ich da mehr weiß, komme ich nochmal auf das Thema zurück. Von Programmkunde habe ich gesprochen, da ich neben meinem Ingenieurbüro auch noch Inhaber eines der ältesten Software Häuser (seit 1973) bin. Näheres will ich hier nicht ausbreiten ( siehe hierzu www.vogsys.de ). In dieser Funktion ist man überwiegend auch Fachberater der Kunden. In dem konkreten Fall hat der Bodengutachter, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass der Fall Erdbeben maßgebend werden könnte, den Baugrund nochmals in seiner "Reaktion auf Erschütterungen" untersucht und dann die höheren Werte angegeben. gruß dvog |
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