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hi,
ich erinnere mich dunkel, dass es für die tabellenwerte der letzten oder vorletzten hoai eine brauchbare näherung, etwa in der form a+bx^n, gegeben hat. gibt es eine brauchbare formel für die aktuellen werte? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Bedeutungen:
TWK = Tragwerksklasse RBK = Rohbaukosten (oder 55% der Fertigkosten, §10 HOAI) TWK1: minHOAI = RBK ^ 0.82014 * 0.57809 maxHOAI = RBK ^ 0.81068 * 0.73229 RBK: 25.000 => HOAI zwischen: 2338.42 und 2691.57€ TWK2: minHOAI = RbK ^ 0.82014 * .57809 maxHOAI = RbK ^ 0.79428 * 1.14779 RBK: 25.000 => HOAI zwischen: 2691.57 und 3573.21€ TWK3: minHOAI = RbK ^ 0.79428 * 1.14779 maxHOAI = RbK ^ 0.78189 * 1.68744 RBK: 25.000 => HOAI zwischen: 3573.21 und 4633.77€ TWK4: minHOAI = RbK ^ 0.78189 * .1.68744 maxHOAI = RbK ^ 0.77475 * 2.16125 RBK: 25.000 => HOAI zwischen: 4633.77 und 5520.89€ TWK5: minHOAI = RbK ^ 0.77475 * 2.16125 maxHOAI = RbK ^ 0.77247 * 2.35348 RBK: 25.000 => HOAI zwischen: 5520.89 und 5874.73€ Echte Werte s. www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php In der Praxis kan man diese Berechnungen recht einfach in JavaScript umsetzen. frankpitz.de/hoai/ing/HOAI.HTM Die Herleitung der Formeln wurden per Regressionsanalysen gemacht. frankpitz.de/sonstiges/pzregress.htm |
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Letzte Änderung: von FrankPitz.
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hallo,
die Ermittlung über eine Regressionsanalyse ist rechtlich nicht ok. Wie schon in der Vergangenheit (§5 alte HOAI) ist in §13 eine lineare Interpolation vorgeschrieben. gruß dvog |
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1. Man darf interpolieren.
2. Die Regressionswerte erzielten eine Genauigkeit von 100% der Echtwerte, und somit wurden die dahinterstehenden Formeln ausfindig gemacht. |
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Letzte Änderung: von FrankPitz.
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hallo frank pitz,
natürlich darf man interpolieren, jedoch nur linear. Ihre Formeln stimmen auch nicht zu 100% und beziehen sich noch auf die alte HOAI. Selbst mit einer Erhöhung um 10% ( Differenz alte zu neuer HOAI ) ergeben sich nicht die richtigen Ergebnisse. ein Beispiel: anrechenb. Kosten 600.000,- € Klasse 3 unten Honorar bei 500.000,-- € Ihr Ergebnis 35.078,90 € +10% 38.586,80 € HOAI 38.548,-- € Honorar bei 750.000,-- € Ihr Ergebnis 48.407.62 € +10% 53.248,38 € HOAI 53.167,-- € Honorar bei 600.000,-- € Ihr Ergebnis 40.545,16 € +10% 44.599,67 € HOAI 44.395.60 € (2/5 der Differenz) Da die Regressionsformel mit wachsenden anrechenbaren Kosten flacher wird (sich nach oben krümmt), liegt sie immer über den HOAI-Werten. Rechtlich kommt ein zu hohes Honorar heraus. Das haut Ihnen jeder Richter "um die Ohren". gruß dvog |
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Letzte Änderung: von dvog.
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hi,
die formeln, an die ich mich erinnere, lieferten deutlich bessere werte als ax^n, auch e. polynom 2. grades wäre besser - und trotzdem nicht zur rechtssicheren honorarermittlung geeignet .. wohl aber für planspiele ![]() seid bedankt, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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