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Hallo !
Frage zu DIN 1052-neu: Benutzte gerade eine Software, die bei Deckenscheiben auf die Bedingung nach DIN 1052 12.5.2(11) { "Bei tragenden Nägel und bei Heftnägel soll der größte Abstand in Faserrichtung des Holzes 40⋅d ... nicht überschreiten ..." } hinweist. Ist dies zwingend einzuhalten ? Nach 8.7.2(7) { "Eine kontinuierliche Verbindung ... darf angenommen werden, wenn der Abstand der Verbindungsmittel bei Nägel ... 150mm, ..." } sind ja für Nägel 3.4 x XX > 40⋅d möglich ... Nach der alten DIN 1052 T.1 war ja nach Tab.12 noch mehr möglich ... die 40⋅dn nach DIN 1052 T.2 kamen da nicht zur Anwendung, siehe: |
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Letzte Änderung: von Dimoxinil.
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hi,
die unterscheidung zwischen der befestigung tragender oder (nur) aussteifenden beplankungen (40 oder 80 dn) wird unter berücksichtigung üblicher nagel-/klammerdicken erklären, warum an anderer stelle 150mm als ausreichend definiert werden. in den erläuterungen zur 1052 steht übrigens nichts dazu - vielleicht, weil nägel kaum noch mit dem hammer eingeschlagen werden ![]() grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Danke der Antwort. Auf Erläuterungen zur DIN hatte ich halt gehofft.
So kann man nur von Glück festellen, daß die meisten Nägel nicht mehr von Hand eingeschlagen werden. Wäre bei ca.50% mehr Nägeln in einer Deckenscheibe schon nicht so erquicklich. |
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