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Hallo Kollegen,
falls jemand fit im Glasbau (TRLV, TRAV) ist (ich bin es nicht) bitte ich um Hilfe: ich musste erstmals eine gegen Absturz sichernde Verglasung nachweisen, was dank Literatur noch zu schaffen war. Hängen tue ich jetzt am Glasrahmen. Für den wird laut TRAV, 6.3.2 eine resultierend Tragkraft von 10 kN/m gefordert, weil es keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung im Zusammenhang mit einer Trockenbauwand gibt. Bedeutet das nun, den gesamten Rahmen samt Befestigung für diese Last nachzuweisen, obwohl die einzige statische Last die Holmkraft 1.0 kN/m in 90cm Höhe ist? Diese erzeugt nämlich im Bereich des fiktiven Holms mal gerade 1.25 kN/m! Für Eure fachkundige Hilfe danke ich schon mal im voraus Gruß Wolfgang |
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hi,
1 kn/m für globale bauteildimensionierung, 10 kn/m für die befestigung e. lösbaren glashalteleiste bspw. am holm. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Moin,
die 10 kN/m charakteristische (!) Tragfähigkeit gelten für die "üblichen" Metallkonstruktionen, bei denen die Glasandruckleisten in einem Schraubkanal verschraubt werden. Weichst Du davon ab (andere, also nicht metallische Rahmensysteme), ist gemäß 6.3.2. c) ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis erforderlich, sofern die anderen Anforderungen der TRAV erfüllt sind. Sind auch diese nicht erfüllt, ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich, sofern nicht für das gesamte System eine abZ vorliegt. Darüber hinaus ist eventuell die "Richtlinie für Bauteile, die gegen Absturz sichern", zu beachten, die Anforderungen an die Verankerungen der Bauteile stellt. Gruß Pitt |
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@markus, @pitt
Vielen Dank, das war gute und schnelle Hilfe! Gruß Wolfgang |
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