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Hi zusammen,
hab ma ne Frage zum oben genannten Thema. DIN 1045 gibt ja Schlankheitskriterien aus: d > li/35 für zul w = l / 250 bzw. üblicher Hochbau und d > li²/150 für w = l /500 bzw größere Anforderungen an Durchbiegungen. In der Vorlesung haben wir es immer so gemacht, dass wir beide Kriterien ausgerechnet haben und dann das größere als maßgebend angenommen haben. Wenn ich jetzt rechne und das Kriterium li²/150 wird maßgebend, kann ich dann trotzdem den Wert d > li/35 nehmen, wenn ich sage, dass mein zulässiger Wert der Durchbiegung l / 250 ist? Oder mit andren Worten: Nur weil li²/150 maßgebend wird, heisst es doch nicht, dass meine zulässige Durchbiegung automatisch l / 500 ist, oder? Gruß Daniel |
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hallo,
für den Durchhang (Verformung abzgl. Überhöhung) der quasiständigen Lasten ist L/250 (Li/35) maßgebend. Nur wenn verformungsempfindliche Bauteile wie z.B. leichte Trennwände auf der Decke stehen, muss die höhere Forderung L/500 (Li^2/150) für die Zusatzverformung aus Nutzlasten (Endverformung seltene Kombination einschl. Kriechen und Schwinden abzzgl. Anfangsverformung aus ständigen Lasten) eingehalten werden. Die maßgebende Forderung ist also unabhängig von ihrer Größe nutzungsabhängig. gruß dvog |
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Es ist NICHT so, dass das Kriterium li^2/150 immer zu ungünstigeren Ergebnissen zur Auslegung der Deckenstärke führt.
Ob man es glauben will oder nicht- bis li<4,20m wird li/35 maßgebend. Also besteht nicht nur Nutzungs- sondern auch Geometrieabhängigkeit! Wenn der Professor also seine Studenten beide Werte ermitteln läßt, hat er nicht ganz unrecht! |
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hallo,
DIN 1045-1 11.3.2 (2) sieht normalerweise nur Li/35 vor. Nur bei höheren Anforderungen nach z.B. 11.3.1 (10) sollte auf Li^2/150 begrenzt werden. Das ist doch eindeutig!!! gruß dvog |
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150 / 35 ≈ 4,29 ≠ 4,20
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AlfredTetzlaff schrieb:
Abweichung 2,1% < 3% ![]() |
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Letzte Änderung: von Sonnenkamp.
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