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Gast
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Hallo Leute, ich hab, und ich meine es kam aus diesem Forum, die Schneelast im norddeutschen Tiefland nicht auf Schneeansammlungen angewandt, d.h., Schnee an einem Dachaufbau, 1,70 KN/m², oder Schnee an einem Höhensprung nicht noch mal 2,3 im außergewöhnlichen Lastfall, sondern nur die Grund- Schneelast. Kennt Ihr da eine Stelle wo man das nachlesen kann? Wurde glaube ich nachträglich geändert.
Vielen Dank --> Schulli |
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Hallo,
M-Liste der Technischen Baubestimmungen, zu DIN 1055-5, Anl. 1.1/2. Ist etwas sperrig zu lesen. Das Thema hatten wir hier schon mehrfach im Forum. Gruß mmue |
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Was steht denn drin in der Anlage, hat die jemand, ich bin leider im Moment nicht bei Beuth online.
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Hallo,
gibt's auch im Internet. Gruß mmue |
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Dann zitiere ich mal hier aus den MLTB in der akteullen Fassung:
Dabei darf auch bei Gebäuden in den Schneelastzonen 1 und 2 in Gemeinden, die in der Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ mit Fußnote … gekennzeichnet sind oder …1, der Bemessungswert der Schneelast auf si ≤ 4 sk begrenzt werden.1 und aus den Auslgeungsfragen zur DIN (lfd.Nr.21): Da die außergewöhnlichen Schneelasten genau so verweht sein können wie die normalen Schneelasten, sind alle Schneeverteilungen auf dem Dach von der Erhöhung betroffen; Erleichterung bringt dann der geringere Sicherheitsbeiwert für außergewöhnliche Einwirkungen. (siehe hierzu auch Nr. 17). Alles im Netz, wie bereits angedeutet ... ... und so versteh ich das ... ![]() |
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Letzte Änderung: von kaule.
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Vielen Dank, war goldrichtig, die Grafik hat mir bei der kryptischen Formulierung der Anlage sehr geholfen.
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