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Rissbreitenbewehrung kreuzweise?? 30 Jun 2010 08:14 #32963

Hallo Kollegen,

aus irgendeinen Grund war ich immer der Annahme, dass nach "neuer" DIN 1045-1 die Bewehrung zur Begrenzung der Rissweite infolge abfließender Hydratationswärme (DIN 1045-1 11.2 ff.) kreuzweise eingelegt werden muß. Ist dass tatsächlich so? Wenn ja, wo steht das? Oder reicht es, wenn ich z.B. bei einer Wand auf nem Fundament die Rissbreitenbewehrung horizontal einlege (im Prinzip wie z.B. im DIN FB102 vorgeschrieben)?

Viele Grüße (und in der Hoffnung ihr habt ein klimatisiertes Büro ;) ),
mcberg

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Aw: Rissbreitenbewehrung kreuzweise?? 30 Jun 2010 19:12 #32977

Hallo mcberg,

warum würdest du, wenn es sich wirklich nur um das Abfliessen der Hydratationswärme handelt, vertikal mit sagen wir mal D12-10 bewehren?

Die Decke, oder was auch immer die vertikale Verkürzung behindern würde, kommt doch erst später drauf, von daher hast doch gar keen Zwang in der Richtung. Biegezwang ist ne andere Geschichte.

Ich denk, so bis 1,5m über dem Fundament volle Zwangsbewehrung sollte ausreichen.

Grüsse aus Dresden,
Sebastian Weiß
Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.

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