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Gast
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Hallo
![]() immer wieder kommen doch hier im Forum die Fragen von Fachfremden auf die Aquarien, Wasserbetten usw. in ihren Wohnungen/Häusern aufstellen wollen. Unter anderm auch ein Bäcker der ein Aquarium in einem Plattenbau in den Beitrittsgebieten auf die Geschossdecke stellen will. Der Mann wird ja wohl kaum der Eigentümer des Hochhauses sein sondern höchstens ein Mieter. Wenn er also Mieter ist, warum bekommt er dann hier im Forum den Tipp sich an einen Statiker zu wenden? Der muß sich an den Vermieter wenden. Wenn ich mir so vorstelle ich wäre Eigentümer eines Zinshauses und irgendein Mieter würde ohne mich zu fragen eine Mehrlast auf meine Geschossdecke aufbringen und dann einfach sagen: guck hier, ich hab sogar ne Statik. DEN WÜRDE ICH FRISTLOS RAUSWERFEN. Ihr wisst ja selber wie viele Hafttungsvorbehalte immer in unseren Statiken in den Vorbemerkungen stehne. Z.B. Eigenverantwortliche Prüfung der Bausubstanz u. s. w. Wie sind eure Meinungen hierzu? Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Gustav,
ich finde, der Fragesteller muss schon selbst wissen, ob er das ohne Zustimmung des Vermieters macht oder nicht. Ich gebe fachlichen Rat, begrenzt auf Baufragen. Das Verhältnis Mieter–Vermieter interessiert mich nicht. Ich weise in solchen Fällen nur darauf hin, dass man einen Statiker braucht und der etwas kostet. Die Kosten bremsen meistens auch den Tatendrang. Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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Hallo Gustav Gans,
du hast wohl noch nie versucht jemanden aus deiner eigenen Wohnung als Vermieter rauszuwerfen, sonst würdest du dies nicht so überheblich rausquacken. (Dat is "Spass" !) Da muß der Mieter schon deine Wohnung mit einer Atombombe kleingemacht haben, bevor dir der Rechtsstaat einer Kündigung zustimmt. zeemann |
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Hallo @all
![]() ich finde das Thema ganz lustig ![]() Was ist wenn ein Wohnungseigentümer (also Teileigentum) in einer Wohnanlage soetwas macht? Oder wenn ein Wohnungseigentümer (Teileigentum) eine Wand entfernen will ![]() ![]() Sowas stinkt mir zu stark nach Ärger. Nehmt ihr solche Aufträge an? Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo Gustav,
ja, ist schon vorgekommen, es ging um eins der berühmten Aquarien. Der Hausverwalter, also Vertreter der Eigentümer, gab dem Mieter den Hinweis, einen Statiker zu fragen/beauftragen, ob die Decke hält. Mit einigen baulichen Maßnahmen, schriftlichen Angaben, und richtiger Bezahlung ist es abgelaufen, alles offiziell. Bisher habe ich nichts negatives gehört. Was tut man nicht alles für seine Fische! Gruß Jörg |
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Bei grösseren Umbauten in MFH mit Eigentümergemeinschaften würde ich mich auch versuchen abzusichern. Wenn's allerdings drum geht eine Decke o.ä. zu beurteilen ob ein Aquarium draufgestellt werden kann: lieber kümmert er sich vorher drum als hinterher wenn's Kind in den Brunnen gefallen ist. Falls dann raus kommt dass irgendwelche Massnahmen erforderlich werden muss allerdings der Vermieter und/oder die WEG hinzugezogen werden.
Der prinzipiell gleiche Fall tritt bei uns immer wieder mit PV-Anlagen auf gemieteten Hallen auf. Da liegt dann aber meistens eine Zustimmung vom Eigentümer vor und wenn nicht weisen wir den Nutzer darauf hin. Da gibt's dann im Anschreiben den gemeine Satz, dass wir davon aussgehen dass der Eigentümer einverstanden ist. Gruss Markus |
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