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Gast
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hallo,
eine genaue Beurteilung des Falles wäre natürlich nur durch nähere Kenntnis des Nachweises möglich. Durch die Einführung von vmin in DIN 1045-1:2008 ist jedoch erst viel später Schubbewehrung erforderlich. Möchte nur daran erinnern, dass auch durch eine Verstärkung der Biegebewehrung am Rand von bis zu 2% Bewehrungsgehalt Schubbewehrung vermieden werden kann. gruß dvog |
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Klar, die erhöhte Längsbewehrung ist auch eine Möglichkeit.
Zu der VPIInfo ist anzumerken, dass siese erst gilt wenn Schubbewehrung erforderlich ist. Bei Schubzulagen kann man auf diese Umfassungsnadeln etc. verzichten. Markus |
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Zu der VPIInfo ist eher anzumerken, dass sich diese auf die Vorgängernorm (88´er Ausgabe) bezieht und in NRW mal kurz auf Neu umgedichtet wurde ...
Vor DIN 1045-1 war es halt so auch für Schubzulagen. Dieser alte Streitpunkt wurde durch eine Auslegung zu DIN 1045-1 mit einem n.m.M. etwas an den Haaren herbeigezogen meachanischen Modell ad acta gelegt. Anhänge: |
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Letzte Änderung: von Dimoxinil.
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Hallo Visitor,
manchmal ist es auch sinnvoll einen höherwertigen Beton zu nehmen, da dadurch V Rd,ct stark erhöht wird (z. B. 25 hoch 0,33 / 30 hoch 0,33 = ....) MfG Bernhard |
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Wenn Du eine Dicke Platte hast, in der du sowieso selbst gebogene Abstandhalter brauchst, dann können diese mit angerechnet werden! Ach ja, und bei den Halfen wird's teuer, Vorsicht!
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