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Hallo Kollegen, <br />
ich rechne Stahlbauten immer noch nach der alten DIN 18800. Wie sieht es im Gewährleistungsfall aus ? Bekomme ich dann eine Teilschuld ? Die Prüfing. haben damit bisher kein Problem. Rechnet ihr alle neu oder gibt es noch mehr gestrige unter uns. |
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damit verstößt Du gegen die anerkannten Regeln der Technik. Kommt es zu einem Schadensfall, oder einem Mangel (Verformungen usw.) dann hast Du schlechte Karten.<br />
Im Brückenbau ist es direkt vorgeschrieben nur noch nach den Fachberichten zu arbeiten.<br /> |
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Die alte DIN 18800 gehört seit 1990 nicht mehr zu den eingeführten techn. Baubestimmungen und wurde abgelöst durch die neuere DIN 18800 auf Basis der Teilsicherheitsbeiwerte.<br />
Streng genommen müsste bei Verwendung dieser alten Norm eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt werden, die aber nicht zu bekommen sein dürfte.<br /> Die Prüfingenieure akzeptieren bisweilen die alte Norm sofern die Ergebnisse im Rahmen ihrer Vergleichsrechnungen liegen.... weil es manchmal schlicht zu mühsam ist dem Statiker etwas nach neuer Norm abzuverlangen was wahrscheinlich dann auch noch falsch zurückkommt.<br /> Eine Verallgemeinerung der Zustimmung sollte hieraus jedoch nicht abgeleitet werden.<br /> Hinsichtlich der Haftung ist der Tragwerksplaner voll verantwortlich da es im obliegt nach dem Stand der Technik die Nachweise zu führen.<br /> <br /> Gruß<br /> Andreas |
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