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Abminderung der Nutzlasten 18 Dez 2009 10:34 #31452

Hallo Kollegen,

nach DIN 1055 dürfen für die Bemessung sekundärer Tragglieder die Nutzlasten
mit dem Abminderungsbeiwert alpha-A (abhängig von der Lasteinzugsfläche)
abgemindert werden. In der Diskussion mit einem Kollegen kamen wir auf unter-
schiedliche Interpretationen dieser Lasteinzugsfläche.

Problem: eine Stütze wird mit den Lasten aus Ober- und Erdgeschoss in der Decke
über Kellergeschoss mit einem Unterzug abgefangen. Für die Bemessung dieses
Unterzuges ist nun die Größe der Lasteinzugsfläche hinsichtlich der möglichen
Abminderung der Nutzlasten strittig.

Variante 1: es wird nur die Lasteinzugsfläche der Kellerdecke angesetzt.

Variante 2: es darf die Summe der Lasteinzugsflächen aus Kellerdecke und
Erdgeschossdecke angesetzt werden.

Welche Sichtweise ist richtig?

Gruß Mahr

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Aw: Abminderung der Nutzlasten 18 Dez 2009 11:20 #31454

Hallo

alpha-a ist für ein Sockwerk

für mehrere Stockwerke gilt dann alpha-n

Andreas
..

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Aw: Abminderung der Nutzlasten 18 Dez 2009 11:26 #31455

aus dem Schneider 16.Aufl. ...Fußnote Tafel 3.17


"Werden für die Bemessung der vertikalen Tragglieder Nutzlasten aus mehreren Stockwerken maßgebend,
dürfen diese für die Kategorien A bis E, T und Z mit einem Faktor alpha-n abgemindert werden. Wird
jedoch bei der Lastkombination der charakteristische Wert der Nutzlast mit einem Kombinationsbeiwert
xi abgemindert, darf der Abminderungsbeiwert alpha-n nicht angesetzt werden. Weiterhin gilt, dass die Faktoren
alpha-a und alpha-n nicht gleichzeitig angesetzt werden dürfen, es darf dann der günstigere der beiden Werte
verwendet werden. In mehrgeschossigen Gebäuden ist die Nutzlast aller Geschosse bei der Ermittlung
der Einwirkungskombination insgesamt als eine unabhängige veränderliche Einwirkung aufzufassen.

Andreas
..

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Aw: Abminderung der Nutzlasten 18 Dez 2009 11:59 #31456

Hallo Andreas,

danke für die schnelle Antwort. Bis dahin schon alles klar.

Alpha-n ist nach DIN 1055 jedoch nur für die Bemessung vertikaler
Tragglieder mit Nutzlasten aus mehreren Stockwerken anzusetzen.

Nun ist aber mein Unterzug kein vertikales Tragglied, außerdem ist
n=2 und damit Alpha-n = 1,0.

Mein Unterzug erhält Lasten sowohl aus dem EG (da ist die Lastfläche
aus der Decke klar), und über die abgefangene Stütze aus dem OG (mit
entsprechender Einzugsfläche).

Welche Fläche darf ich aber für die Abminderung ansetzen?

Var. 1: nur Lasteinzugsfläche EG

Var. 2: Summe der Flächen aus EG und OG, mit der Begründung, dass
es ja dem Unterzug egal sein kann, ob die Lasteinzugsfläche aus
einem oder aus mehreren Geschossen stammt.

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Aw: Abminderung der Nutzlasten 18 Dez 2009 12:47 #31457

Mahr schrieb:

Hallo Andreas,

danke Nun ist aber mein Unterzug kein vertikales Tragglied, außerdem ist
n=2 und damit Alpha-n = 1,0.

Warum ist ein Unterzug kein vertikales Tragglied??? :huh:

Mein Unterzug erhält Lasten sowohl aus dem EG (da ist die Lastfläche
aus der Decke klar), und über die abgefangene Stütze aus dem OG (mit
entsprechender Einzugsfläche).

Welche Fläche darf ich aber für die Abminderung ansetzen?

Var. 1: nur Lasteinzugsfläche EG

Var. 2: Summe der Flächen aus EG und OG, mit der Begründung, dass
es ja dem Unterzug egal sein kann, ob die Lasteinzugsfläche aus
einem oder aus mehreren Geschossen stammt.


über mehrere Geschosse betrachtet darfst du nur alpha-n anwenden. Bei zwei Geschossen ist alpha-n dann selbstverständlich 1. Das soll heissen, das du erst ab drei Geschosse Nutzlasten abmindern darfst. :ohmy:
Aus dieser Tatsache heraus ergibt sich dann auch die Selbstverständlichkeit alpha-a nur über ein Geschoss betrachten zu dürfen.
Zumindest verstehe ich das so...
Andreas
..

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Aw: Abminderung der Nutzlasten 18 Dez 2009 14:22 #31461

Muß ich mal kurz Andreas widersprechen:
α A und α N dürfen laut "Schneider-Bautabellen" zwar nicht gleichzeitíg angesetzt werden, aber doch der günstigere !
Siehe auch DIN 1055-3, 6.1(9).
Anhand der Auslegungsfragen verstehe ich es auch so, daß α A übere mehrere Geschosse angesetzt werden kann. Wobei ich es aus DIN 1055-3, 6.1(10) so verstehe, daß ich nur eine Einzugsfläche auf die Summe der Nutzlasten habe.
Klarer als Beispiel:
2 Geschosse, Einzugsfläche 20m², Verkehrslast Kategorie A:
  • α A = 0.5+10/20 = 1.0
  • und nicht:
  • α A = 0.5+10/40 = 0.75
Hoffe damit richtig zu liegen ???
Mach ja sowas i.d.R. nicht
Gruß

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Letzte Änderung: von kaule. Grund: Link repariert
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