Tiefgaragenrampen jetzt nur noch mit Beschichtung?
- rainer
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Tiefgaragenrampen jetzt nur noch mit Beschichtung?
17 Nov. 2009 19:47
Hallo,
bisher habe ich Tiefgaragenrampen immer ohne Beschichtung geplant XC4,XD3,Xf4 = C30/37-LP .
Das entspricht auch dem DBV-Merkblatt Parkhäuser+Tiefgaragen 01/2005(letzter u.neuester Stand !)
Jetzt findet sich im Quinting-Handbuch zusätzlich die Anforderung OS8 => Beschichtung mit Wartungsvereinbarung inkl. 2 Begehungen pro Jahr.
Das ist ziemlich ungünstig da die Tiefgaragensohlplatte mit OS11=Beschichtung ohne Wartungvereinbarung ausgeführt werden soll.
Weiß jemand ob die Rampen-Beschichtung wirklich notwendig ist?
Ein Besenstrich dürfte zum Aufrauhen der Rampe bei Ausführung mit Beschichtung sicher auch nicht mehr möglich sein!?
Gruß rainer
bisher habe ich Tiefgaragenrampen immer ohne Beschichtung geplant XC4,XD3,Xf4 = C30/37-LP .
Das entspricht auch dem DBV-Merkblatt Parkhäuser+Tiefgaragen 01/2005(letzter u.neuester Stand !)
Jetzt findet sich im Quinting-Handbuch zusätzlich die Anforderung OS8 => Beschichtung mit Wartungsvereinbarung inkl. 2 Begehungen pro Jahr.
Das ist ziemlich ungünstig da die Tiefgaragensohlplatte mit OS11=Beschichtung ohne Wartungvereinbarung ausgeführt werden soll.
Weiß jemand ob die Rampen-Beschichtung wirklich notwendig ist?
Ein Besenstrich dürfte zum Aufrauhen der Rampe bei Ausführung mit Beschichtung sicher auch nicht mehr möglich sein!?
Gruß rainer
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- Mr.Ing.
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Re: Aw: Tiefgaragenrampen jetzt nur noch mit Beschicht
18 Nov. 2009 15:44
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine das alternativ eine Abdichtung in Anlhenung an die ZTV-Ing Teil ? zulässig ist. (Gussasphalt, Bitumenschweißbahn, Epoxidharz) und dann ohne Wartungsvertrag. Bin aber nicht ganz sicher und kann es auch nicht belegen
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine das alternativ eine Abdichtung in Anlhenung an die ZTV-Ing Teil ? zulässig ist. (Gussasphalt, Bitumenschweißbahn, Epoxidharz) und dann ohne Wartungsvertrag. Bin aber nicht ganz sicher und kann es auch nicht belegen
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- rainer
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Re: Aw: Tiefgaragenrampen jetzt nur noch mit Beschicht
18 Nov. 2009 17:03
Hallo Mr.Ing.,
danke für die Antwort.
Gemäß DBV-Merkblatt Parkhäuser+Tiefgaragen 01/2005 ist bei Rampen keine Beschichtung oder sonstiger zus. Schutz erforderlich das habe ich bisher immer so gemacht und gab auch keine Probleme.
Gruß rainer
danke für die Antwort.
Gemäß DBV-Merkblatt Parkhäuser+Tiefgaragen 01/2005 ist bei Rampen keine Beschichtung oder sonstiger zus. Schutz erforderlich das habe ich bisher immer so gemacht und gab auch keine Probleme.
Gruß rainer
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- kaule
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Re: Aw: Tiefgaragenrampen jetzt nur noch mit Beschichtung?
18 Nov. 2009 17:26
Hallo,
denke das "Quinting-Handbuch" widerspricht nicht den Anforderungen an Rampen gemäß DBV-Merkblatt , wonach nur bei Fertigteil-Einfeldsystemen kein zusätzlicher Oberflächenschutz notwendig ist.
Ein OS 8 - Beschichtungssystem bedarf (da nicht rissüberbrückend) der Wartung und Überwachung, soweit doch alles ganz richtig.
Eine OS 11 - Beschichtung ist wohl im Rampenbereich nicht empfohlen (siehe auch hier über Schäden ), die andere direkt in Heft 525 (Seite 22) angesprochente Variante mit Asphaltabdichtung ist sicher nicht gefragt.
Gruß kaule
denke das "Quinting-Handbuch" widerspricht nicht den Anforderungen an Rampen gemäß DBV-Merkblatt , wonach nur bei Fertigteil-Einfeldsystemen kein zusätzlicher Oberflächenschutz notwendig ist.
Ein OS 8 - Beschichtungssystem bedarf (da nicht rissüberbrückend) der Wartung und Überwachung, soweit doch alles ganz richtig.
Eine OS 11 - Beschichtung ist wohl im Rampenbereich nicht empfohlen (siehe auch hier über Schäden ), die andere direkt in Heft 525 (Seite 22) angesprochente Variante mit Asphaltabdichtung ist sicher nicht gefragt.
Gruß kaule
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- rainer
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Re: Aw: Tiefgaragenrampen jetzt nur noch mit Beschichtung?
18 Nov. 2009 18:56
Hallo Kaule,
das ist ein toller Beitrag.
Im Tüv-Süd Bericht S.2 steht:"Das Gefälle bei Böden oder Decks wird strittig beurteilt".
Das DBV-Merkblatt Parkhäuser+Tiefgaragen 01/2005 wird auch als Grundlage angeführt.
Von einer Unterscheidung zwischen Ortbeton- u. FT-Rampen kann ich im DBV-Merkblatt
nichts finden.
In Heft 525 S.22 steht ".......dass horizontale Bauteile...als Bauteile mit den schärfsten
Beanspruchungen......"
Es wird damit aus meiner Sicht eine zwingende Notwendigkeit der Beschichtung an der Neigung festgemacht!
Nochmals VIELEN DANK!
Gruß rainer
das ist ein toller Beitrag.
Im Tüv-Süd Bericht S.2 steht:"Das Gefälle bei Böden oder Decks wird strittig beurteilt".
Das DBV-Merkblatt Parkhäuser+Tiefgaragen 01/2005 wird auch als Grundlage angeführt.
Von einer Unterscheidung zwischen Ortbeton- u. FT-Rampen kann ich im DBV-Merkblatt
nichts finden.
In Heft 525 S.22 steht ".......dass horizontale Bauteile...als Bauteile mit den schärfsten
Beanspruchungen......"
Es wird damit aus meiner Sicht eine zwingende Notwendigkeit der Beschichtung an der Neigung festgemacht!
Nochmals VIELEN DANK!
Gruß rainer
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- kaule
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Re: Aw: Tiefgaragenrampen jetzt nur noch mit Beschichtung?
18 Nov. 2009 21:10
Habe das DBV-Merkblatt selber ja gar nicht zur Hand, aber die "Anforderungen nach DBV-Merkblatt" aus dem Hochtief-Dokument werden auch
hier
mit Quelle DBV-Merkblatt genannt.
Bei kup-koeln.de wird Ihrer Argumentation wohl gefolgt (auch unter Berücksichtigung des Merkblatts).
Da Sie sich ja offentsichtlich mit diesen Themen schon eingängig beschäftigt haben habe ich mal eine ähnliche Fragestellung ... siehe "Garage - Wandanschluss"
Bei kup-koeln.de wird Ihrer Argumentation wohl gefolgt (auch unter Berücksichtigung des Merkblatts).
Da Sie sich ja offentsichtlich mit diesen Themen schon eingängig beschäftigt haben habe ich mal eine ähnliche Fragestellung ... siehe "Garage - Wandanschluss"
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