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moin kollegen,
hab ne kurze Frage bezüglich der frostsicherheit von randstreifenfundamenten in einem einfamilienhaus. Baustand aktuell: rohbau fertig, fenster drin, außenputzarbeiten im gange. jetzt zu meiner frage: die bodenplatte (d=16cm) liegt mit der oberkante ca. 30cm über dem vorh. boden. Stärke der Streifenfundamente mit bodenplatte gerechnet ca. 1,00m. d.h. ich habe rechnerisch nur 70cm einbindung ins erdreich + sauberkeitsschicht von ca. 5cm. dies ist nicht im bereich des ganzen hauses so, sondern nur an einer giebelwandseite, l=7m. Da vor der schlechtwetterperiode nicht mehr aufgefüllt werden kann, wird dieser zustand über den winter so bleiben ! kann hier bezüglich der frostsicherheit irgendetwas passieren ? ich fuer meinen teil denke nicht, doch was haltet ihr davon ? denke mal eine einbindetiefe von ca. 70cm reicht über einen winter aus? das haus steht uebrigens im bereich trier, rheinland-pfalz. gruß jörg |
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Morgen.
Sollte der Arbeitsraum der Streifenfundamente nicht mehr verfüllt werden und der Frost bis an die Sohle reichen, hast du ein Problem. Weiters musst du die Frostschürze bzw. den Fundamenthals noch dämmen, damit dir der Frost nicht durch den FDT-Hals unter die Bodenplatte des Hauses kommt. Der Frost ist ein Luder! mfg Wast |
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Moin zusammen
Ich würde da mal nach Feierabend mit ner Schüppe auflaufen, und die fehlenden 10cm über die 7m dranschmeissen. Das dauert 10 Minuten und du kannst wieder gut schlafen. @dahoizi Zitat "Weiters musst du die Frostschürze bzw. den Fundamenthals noch dämmen, damit dir der Frost nicht durch den FDT-Hals unter die Bodenplatte des Hauses kommt." Das würde ich nicht so sehen. Es ist für Bauwerke in Good old Germany 80cm Frostsicherheit gefordert. Ich fange doch jetzt nicht an irgendwelche Fundamente für nicht beheizte Bauwerke, Stützen Gartenmauern etc. zu dämmen. Oder habe ich da wieder eine DIN-Reform verpasst?? Andreas ..
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Hallo und guten Morgen, wer sagt, dass vor diesem Winter nicht mehr angeschüttet werden kann, muss es auch verantworten, so einfach ist das. Aber weshalb soll es denn nicht möglich sein ?
80 cm soll erfahrungsgemäß Frostfreiheit sichern, sagen wir, für Trier und Freiburg stimmt es wohl auch, aber wieviel brauchen wir am Funtensee ? das können wir leider alle nicht ausrechnen. Frage doch mal beim Grundbaulabor Trier nach und berichte darüber hier im Forum. Die Tel.-Nr ist 0049 651 93881-0 Grüße von galapeter97 |
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Hallo Andreas.
Ich habe leider keine ahnung ob es in einer DIN steht oder ob es überhaupt normiert ist. Ich weiß nur, dass Frostschürzen für nicht unterkellerte Gebäude an der erdzugewandten seite gedämmt werden (zumindestens bei uns in Tirol), damit der Frost nicht horizontal innerhalb der 0-80cm durch die betonierte oder mit Kellerschalsteinen gemauerten Schürze hindurch unter die Bodenplatte, welche gelangt und diese evtl anhebt. Ich lasse mich natürlich gerne einer anderen Meinung belehren. Grüße Wast |
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Hallo Dahoizi
also ich kenne diese Forderung nicht. Bekannt ist mir das Stirnseitige Dämmen von Streifenfundamenten aus der DIN4108 und hier dem Beiblatt-2. Da geht es um den Wärmebrückenaufschlag im ENEV-Nachweis. Aber meiner Meinung nach kann es doch gar nichts mit dem Hochfrieren von Fundamenten zu tun haben, oder dämmst du auch die Stirnseite eines Brückenfundamentes, oder eines Stützenfundamentes?? Gruß Andreas ..
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