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Hallo,
Zitat: "...und der rahmen wird auf einen laufenden meter berechnet." Das ist ja nicht verkehrt, aber hast du bei der Verkehrslast die Lastverteilung über die Überschüttungshöhe angesetzt? Da kommt da unten bei deinem Rahmen nicht viel an. Ansonsten bringen die beiden Angaben zum Programm bzw. zu Vorschriften zur Rahmenberechnung nicht wirklich was Neues. Ach ja, welche Bodenpressung hast du denn nun unter deinem Rahmen? Gruß mmue |
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hallo,
mmue: die angaben zum programm und vorschriften habe ich wegen deiner letzten bemerkung zum erddruck mit angegeben. wanderbursche: danke für den hilfreichen kommentar der richtigen lastannahmen. anderseits die bemerkung mit dem bodengutachter fand ich nicht so super, wenn du richtig gelesen hast ist das ein ausländisches projekt (thailand) und ja der bodengutachter hat U! gemacht und 120.0kN/m² zugelassen. zur kombination, ein thailändischer ingenieur prüft die berechnung und kombiniert verkehrslast auf dem rahmen plus verkehr auf hinterfüllung nur auf einer seite. ist das a) richtig, da du ja schreibst nur verkehr auf hinterfüllung und b) wenn nicht, wie kann ich das mit einer norm begründen. danke an euch |
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Hallo Tommes78: endlich mal jemand, der nachts keine Ruhe findet?
also, der Lastfall: Verkehr nur auf einer Seite (also nicht auf, sondern nur neben dem Bauwerk)entspricht dem herannahenden Zug (welcher von mir aus unmittelbra vor dem Bauwerk anhält)! Dieser Lastfall erzeugt auf nur einer Seite Erddruck e-p. Gleichzeit wirkt natürlich die Überschüttung e-g. Hierbei dürfte die größte Außermittigkeit der resultirenden Normalkraft in der Bodenfuge auftreten. Sollten gar Zugspannungen entstehen (bei 2,5m Überschüttung eher nicht?), so muss man diese natürlich ausschließen. Der Denkfehler steckt aber wohl eher im Model. Diese geht ja davon aus, dass alle einwirkenden Kräfte über die Bodenfuge abgeleitet werden. Aber gerade bei dem oben beschriebenen Lastfall, geht die Horizontalllast nicht in die Bodenfuge, sondern in die gegenüberliegende (unbelastete Wand). An dieser Wand wird der Erdwiderstand aktiviert. Um die Sache nicht unnütz aufzublasen, könntest du an der Stirnseite der Rahmendecke und der Bodenplatte (sagen wir mal h=0,8m) für diesen Lastfalljeweils eine horizontale Federung einrechnen? Der Rahmen kann sich infolge seiner Einbettung nicht eben mal seitlich verschieben, wie es z.Bsp. eine Hallenrahmen bei Wind macht. Wie man dass mit dem aktuellen Vorschriftenwerk begründet ist schwierig. Streng genommen hast du gar kein Vorschriftenwerk. Der DIN FB 101 regelt zwar die Lastannahmen für Hinterfüllung, aber eine so klare aussagen wie in der DIN 1075 Abschn. 7.1.2 habe ich den den neuen Normen noch nicht gefunden. grundsätzlich bleibt natürlich die Frage, was der Rahmen denn nun macht, wenn die zulässige Bodenpressung (nur 120kN/m², baut ihr auf schluffigen Torf?) deutlich überschritten werden. Versinkt er vollkommen, geht er auf der unbelasteten Seite hoch....? Bei einer Tiefe von (???? 4m unter OKG) sollten doch irgendwie wesentlich größere Werte zulässig sein! |
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vielen vielen herzlichen dank wanderbursche, ja der baugrund ist nicht der beste. es werden durchlässe auf einer alten linie geplant, welche im überschwemmungsgebiet liegt und der original damm ist weggespült. der boden den man dort antraf war teilweise fast schwarz. die idee ist es den boden mit bambus zu konsolidieren oder die durchlässe auf rammpfähle zu stellen.
schönen tag |
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Hallo Tommes78:gute Idee,
vielleicht genügt es ja auch, die Bodenplatten zu umspunden. Dann kann auch kein Grundbruch mehr auftreten und der Verbau ist auch schon da. aber Bambus? Verrottet das Zeug nicht mit der Zeit? |
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Wanderbursche schrieb:
Wobei mir bei einer zulässigen Bodenpressung von 120 kN/m² spontan die Setzungen in den Sinn kommen und weniger der Grundbruch. Habe nämlich gerade einen ähnlichen Fall, allerdings mit Einzelfundamenten. Zulässige Bodenpressung 150 kN/m², rechnerische Bodenpressung ca. 300 kN/m² und Grundbruchnachweis dicke eingehalten. |
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