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Bei einigen Hausbaufirmen wird zunehmend auf eine Frostschürze verzichtet. Die Gründung erfolgt auf Bodenplatten, darunter eine entsprechende Kieslage. Also eher ein Aufbau nach RAS-O, dem Strassenbau. Gibt es irgendwo Literaturhinweise oder bauordnungsrechtliche Hinweise das diese Bauweise zulässig wäre. Mich würde auch eure Meinung so solchen Gründung interressieren.
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Versuch macht klug! Man rechne doch mal die Bodenplatte nach FE, je einmal mit und einmal ohne Frostschürze. Dann sieht man sofort die Verformungen in den äußeren Ecken. Dann gibt es garantiert keine Diskussion mehr! <br />
Allerdings ist dann auch die zugehörige Bewehrung einzulegen. |
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das Thema wurde schon mehrmals im Forum besprochen.Schau mal nach älteren Einträgen.<br />
Was ist das denn für eine Antwort Dieter M. ?<br /> <br /> Nico |
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ausserdem rechnet man die Frostschürze in der FEM-Berechnung eh nicht an!
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