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Gutachten für Gastronomie 29 Jan 2003 09:38 #306

  • Enis Kaya
  • Enis Kayas Avatar Autor
Hallo,

Gibt es besondere Bestimmungen für Sachverständiger.

Ich habe auf meínem Schreibtisch ein Projekt von dem ich ein Gutachten für einen Bauherren erstellen soll. Er möchte eine bestehenden Laden in eine Gasthaus umbauen. Dafür will das bauamt einen Gutachten haben.

Weil der Bauherr ein früherer Schulkollege ist, würde ich gerne für Ihn diesen Gutachten erstellen.

Meine Frage ist nun, wer darf überhaupt eien Gutachten dieser Art erstellen. Muss ich dafür in einer Vereinigung sein.

Wäre das Gutachten das ich erstelle, ohne einem Vereinigung anzugehören, für das Bauamt gültig ???

Vielen dank im voraus für Ihre Bemühungen und herzliche Grüße

Dipl.-ing. Enis Kaya

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Re: Gutachten für Gastronomie 29 Jan 2003 15:49 #307

  • Florian Muthmann
  • Florian Muthmanns Avatar Autor
Zunächst einmal ist der Begriff "Sachverständiger" nicht geschützt. Sachverständig kann also jeder sein.

Was für ein Gutachten fordert denn das Bauamt? Statik? Schallschutz? Brandschutz?
Durch einen anruf beim Bauamt kann man erfahren, welchen Umfang das Gutachten haben soll. Grade beim Schallschutz sind die geforderten Nachweise bei den jeweiligen Bauämtern sehr unterschiedlich.

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Re: Gutachten für Gastronomie 29 Jan 2003 18:00 #308

  • Enis Kaya
  • Enis Kayas Avatar Autor
Vielen Dank für Ihre Nachricht, das werde ich tun.

In diesem Falle, soweit ich es verstanden habe, will das Bauamt ein Gutachten darüber ob sich das Bauvorhaben rentiert. Unter diesem gesichtspunkt soll das Bauvorhaben auch in Schall bzw. Brandschutztechnischer hinsicht untersucht werden.

Wie gesagt, ich werde mich beim Bauamt Erkundigen.

Wichtig für mich war, das ein Gutachten meinerseits unter umständen anerkannt wird.

Herzliche Grüße
Enis Kaya

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