Schneeanhäufung bei Photovoltaikanlagen
- Kroeger
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Schneeanhäufung bei Photovoltaikanlagen
07 Aug. 2009 09:01
Hallo,
auf einem bestehendem Flachdachdach sind in der Fläche geneigte Photovoltaikmudule geplant. Ich prüfe jetzt, ob aureichende Lastreserven in der vorhandenen Stahlkonstruktion vorhanden sind.
Wie sieht es mit dem Schnee aus? Kann sich zwischen den Modulen Schnee anhäufen? Hierfür sind natürlich keine Reserven vorhanden.
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß
Sönke
auf einem bestehendem Flachdachdach sind in der Fläche geneigte Photovoltaikmudule geplant. Ich prüfe jetzt, ob aureichende Lastreserven in der vorhandenen Stahlkonstruktion vorhanden sind.
Wie sieht es mit dem Schnee aus? Kann sich zwischen den Modulen Schnee anhäufen? Hierfür sind natürlich keine Reserven vorhanden.
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall?
Danke für Eure Hilfe.
Gruß
Sönke
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- F.Müller
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Re: Aw: Schneeanhäufung bei Photovoltaikanlagen
07 Aug. 2009 10:13
Hallo Sönke,
ein ähnlicher Fall wurde hier schon mal angesprochen. Vielleicht hilft das ja ein bißchen.
Gruß
F.Müller
ein ähnlicher Fall wurde hier schon mal angesprochen. Vielleicht hilft das ja ein bißchen.
Gruß
F.Müller
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- Kroeger
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Re: Aw: Schneeanhäufung bei Photovoltaikanlagen
07 Aug. 2009 10:55
Vielen Dank,
hilft in der Tat weiter.
Schönes Wochenende
Gruß
Sönke
hilft in der Tat weiter.
Schönes Wochenende
Gruß
Sönke
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- Handycup
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Re: Aw: Schneeanhäufung bei Photovoltaikanlagen
09 Aug. 2009 08:58
wo steht denn der alte Betrag?? Kann ihn leider nicht finden.
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- ibruethsch
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Re: Aw: Schneeanhäufung bei Photovoltaikanlagen
26 Aug. 2009 08:55 - 26 Aug. 2009 09:24
Sehr geehrter Herr Müller
Ihrer Ansicht, dass sich die zusätzliche Schneelast über das Dach verschmiert, kann ich mich nicht so recht anschließen.
In meinem konkreten Fall sollen die PV-Elemente auf einem sehr flach geneigtem Dach aufgeständert werden.
Ich meine DIN 1055-5 4.2.8 Verwehungen an Wänden und Aufbauten
greift hier eindeutig.
Die Höhe über Dach ist bis zu 1 m. Also habe ich dahinter auf einer Länge von 2 m eine Schneeanhäufung zu berücksichtigen. Mü2 = 2,0 gemittelt auf zusätzlich durhchgehend mü2 = 1 also doppelte Schneelast.
Dieses Ergebnis hat bei Architekt und Bauherrschaft keine Begeisterung ausgelöst, da die bestehende Dachkonstruktion die zusätzlichen Lasten aus aufgeständerten PV- Elementen wohl aufnehmen kann, die aus den zusätzlichen Schneelasten aber nicht.
Ich lasse mich gerne eines besseren Belehren
mfg
Bernd Rüthschilling
Ihrer Ansicht, dass sich die zusätzliche Schneelast über das Dach verschmiert, kann ich mich nicht so recht anschließen.
In meinem konkreten Fall sollen die PV-Elemente auf einem sehr flach geneigtem Dach aufgeständert werden.
Ich meine DIN 1055-5 4.2.8 Verwehungen an Wänden und Aufbauten
greift hier eindeutig.
Die Höhe über Dach ist bis zu 1 m. Also habe ich dahinter auf einer Länge von 2 m eine Schneeanhäufung zu berücksichtigen. Mü2 = 2,0 gemittelt auf zusätzlich durhchgehend mü2 = 1 also doppelte Schneelast.
Dieses Ergebnis hat bei Architekt und Bauherrschaft keine Begeisterung ausgelöst, da die bestehende Dachkonstruktion die zusätzlichen Lasten aus aufgeständerten PV- Elementen wohl aufnehmen kann, die aus den zusätzlichen Schneelasten aber nicht.
Ich lasse mich gerne eines besseren Belehren
mfg
Bernd Rüthschilling
Letzte Änderung: 26 Aug. 2009 09:24 von ibruethsch.
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- F.Müller
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Re: Aw: Schneeanhäufung bei Photovoltaikanlagen
26 Aug. 2009 11:55
Guten Tag Herr Rüthschilling,
Danke für Ihre kritischen Worte. Natürlich liegen Sie mit Ihrer Einschätzung auf der sicheren Seite - ich kann mich durchaus irren. Von "Belehren" kann keine Rede sein, eine angeregte Diskussion ist das Ziel. Erlauben Sie mir zwei Hinweise:
1. Der genormte Verwehungskeil ist zwischen 5 und 15 m lang - Ihre 2 m wären zu gering.Dadurch würden sich die Verwehungskeile doch mehrfach gegenseitig überlagern? Spätestens hier würde ich dann doch großzügig "verschmieren"...
2. Als zweites wäre die Zahl 2,25 einzuführen: Gleichmäßig auf dem Dach verteilt liegen 0,8 x sk (Maximalwert). Aus der Verwehung werden 2,0 x sk zu 1,0 x sk verschmiert. Gleichmäßig verteilte Gesamtschneelast: (0,8 + 1,0) x sk = 1,8 x sk --> Korrekturfaktor: 1,8/0,8 = 2,25, Architekt und Bauherrschaft freuen sich über die 2 1/4-fache Schneelast für "ein bisschen Photovoltaik".
Evtl. können Sie ruhigen Gewissens die Anhäufung aushebeln: Die Höhe ist größer gleich 0,5 m (bei Ihnen ca. 1,0 m); wie sieht es mit der Ansichtsfläche aus? Diese ist meiner Ansicht nach die vertikale Projektion eines PV-Moduls. Wie groß ist diese? Nur bei Flächen größer 1,0 m² ist der Aufbau zu berücksichtigen. Da in DIN 1055-4 unter 4.2.8 ein "oder" zu lesen ist, könnte der Versuch gelingen.
Meiner Einschätzung nach zielt Absatz 4.2.8 auf die lokale Lastspitze einzelner Bauteile ab (z. B. Pfetten, Sparren, evtl. Unterzüge oder Binder). Vor der Zeit der "neuen" Schneelastnorm war es durchaus üblich, die senkrechte Wandfläche "umzuklappen", häufig wurde der Schneesack jedoch überhaupt nicht angesetzt.
Die Zahl der bekannten Schäden aus (rechnerisch unberücksichtigten) Schneesäcken erscheint dennoch gering. Das Argument "Bisher hats doch auch gehalten" ist allerdings wenig stichhaltig, da uns neue Erkenntnisse zu neuen Ansätzen führen können.
Global betrachtet - also das gesamte Bauwerk betreffend - hat die Aufständerung bezüglich einer Schneelast-"Erhöhung" keinen Einfluss. Die Bemessungslast für die Fundamente wird sich aufgrund der Verwehung nicht ändern.
Die Norm kennt als maximalen Flächenwert µ=0,8; vor meinem geistigen Auge sehe ich das Fußballfeld - mehr Schnee, als vom Himmel fällt, kann auch nicht liegen bleiben.
Philosophie - Teil 1, mit einem Augenzwinkern: Droben im Himmel hängen (gleichmäßige) Wolken, die alle gleichermaßen mit Schnee gesättigt (!) sind. Das Maß der Norm für die wolkengebundene Schneemenge lautet: sk. Der Schnee fällt aus allen Wolken
- ob auf einmal, oder zeitlich versetzt und dadurch häppchenweise - auf dem Erdboden liegt am Ende des Winters höchstens sk. Mehr geben die (Normschnee-) Wolken einfach nicht her.
Auf dem Dach müssen wir dann nur 80% von sk ansetzen.
Philosophie - Teil 2: Wann ist eine Verwehung eine Verwehung? Ich behaupte - durchaus anfechtbar -, eine Verwehung entsteht durch Umlagerungen. Die Anhäufung an Stelle A resultiert aus einer Verminderung an Stelle B. Wäre dieser Ansatz falsch, so müsste eine Anhäufung aus einer zusätzlichen Last entstehen; deren Herkunft ist mir jedoch unklar, da mit 0,8 x sk bereits sämtlicher Schnee, den es (laut Norm) jemals geben kann, als Last berücksichtigt wurde.
Aus dieser Theorie Verwehung = Umlagerung folgt, dass es an anderen Stellen Abminderungen geben muss (welche wir selbstverständlich nicht ansetzen können). Und es folgt ebenfalls, dass sich die Anhäufung irgendwo im Bauwerk egalisiert und die Fundamente nicht zusätzlich belastet.
Mit konstruktivem Gruß
F.Müller
Danke für Ihre kritischen Worte. Natürlich liegen Sie mit Ihrer Einschätzung auf der sicheren Seite - ich kann mich durchaus irren. Von "Belehren" kann keine Rede sein, eine angeregte Diskussion ist das Ziel. Erlauben Sie mir zwei Hinweise:
1. Der genormte Verwehungskeil ist zwischen 5 und 15 m lang - Ihre 2 m wären zu gering.Dadurch würden sich die Verwehungskeile doch mehrfach gegenseitig überlagern? Spätestens hier würde ich dann doch großzügig "verschmieren"...
2. Als zweites wäre die Zahl 2,25 einzuführen: Gleichmäßig auf dem Dach verteilt liegen 0,8 x sk (Maximalwert). Aus der Verwehung werden 2,0 x sk zu 1,0 x sk verschmiert. Gleichmäßig verteilte Gesamtschneelast: (0,8 + 1,0) x sk = 1,8 x sk --> Korrekturfaktor: 1,8/0,8 = 2,25, Architekt und Bauherrschaft freuen sich über die 2 1/4-fache Schneelast für "ein bisschen Photovoltaik".
Evtl. können Sie ruhigen Gewissens die Anhäufung aushebeln: Die Höhe ist größer gleich 0,5 m (bei Ihnen ca. 1,0 m); wie sieht es mit der Ansichtsfläche aus? Diese ist meiner Ansicht nach die vertikale Projektion eines PV-Moduls. Wie groß ist diese? Nur bei Flächen größer 1,0 m² ist der Aufbau zu berücksichtigen. Da in DIN 1055-4 unter 4.2.8 ein "oder" zu lesen ist, könnte der Versuch gelingen.
Meiner Einschätzung nach zielt Absatz 4.2.8 auf die lokale Lastspitze einzelner Bauteile ab (z. B. Pfetten, Sparren, evtl. Unterzüge oder Binder). Vor der Zeit der "neuen" Schneelastnorm war es durchaus üblich, die senkrechte Wandfläche "umzuklappen", häufig wurde der Schneesack jedoch überhaupt nicht angesetzt.
Die Zahl der bekannten Schäden aus (rechnerisch unberücksichtigten) Schneesäcken erscheint dennoch gering. Das Argument "Bisher hats doch auch gehalten" ist allerdings wenig stichhaltig, da uns neue Erkenntnisse zu neuen Ansätzen führen können.
Global betrachtet - also das gesamte Bauwerk betreffend - hat die Aufständerung bezüglich einer Schneelast-"Erhöhung" keinen Einfluss. Die Bemessungslast für die Fundamente wird sich aufgrund der Verwehung nicht ändern.
Die Norm kennt als maximalen Flächenwert µ=0,8; vor meinem geistigen Auge sehe ich das Fußballfeld - mehr Schnee, als vom Himmel fällt, kann auch nicht liegen bleiben.
Philosophie - Teil 1, mit einem Augenzwinkern: Droben im Himmel hängen (gleichmäßige) Wolken, die alle gleichermaßen mit Schnee gesättigt (!) sind. Das Maß der Norm für die wolkengebundene Schneemenge lautet: sk. Der Schnee fällt aus allen Wolken
Auf dem Dach müssen wir dann nur 80% von sk ansetzen.
Philosophie - Teil 2: Wann ist eine Verwehung eine Verwehung? Ich behaupte - durchaus anfechtbar -, eine Verwehung entsteht durch Umlagerungen. Die Anhäufung an Stelle A resultiert aus einer Verminderung an Stelle B. Wäre dieser Ansatz falsch, so müsste eine Anhäufung aus einer zusätzlichen Last entstehen; deren Herkunft ist mir jedoch unklar, da mit 0,8 x sk bereits sämtlicher Schnee, den es (laut Norm) jemals geben kann, als Last berücksichtigt wurde.
Aus dieser Theorie Verwehung = Umlagerung folgt, dass es an anderen Stellen Abminderungen geben muss (welche wir selbstverständlich nicht ansetzen können). Und es folgt ebenfalls, dass sich die Anhäufung irgendwo im Bauwerk egalisiert und die Fundamente nicht zusätzlich belastet.
Mit konstruktivem Gruß
F.Müller
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