ENEV Nachweis - wer ist berechtigt?
- hans
-
Autor
ENEV Nachweis - wer ist berechtigt?
23 Jan. 2003 19:13
Hallo,
mich würde mal interessieren welche formalen Voraussetznung man erfüllen muss um ein ENEV Nachweis für ein EFH zu führen, ist hier ein Bauvorlageberechtigung wie für den Standsicherheitsnachweis erforderlich?
Danke
mich würde mal interessieren welche formalen Voraussetznung man erfüllen muss um ein ENEV Nachweis für ein EFH zu führen, ist hier ein Bauvorlageberechtigung wie für den Standsicherheitsnachweis erforderlich?
Danke
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- ML Sollacher
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Autor
Re: Re: ENEV Nachweis - wer ist berechtigt?
26 Jan. 2003 10:19
die berechtigung wird durch die bundesländer geregelt.
grob gesagt, besteht übereinstimmung mit dem kreis der entwurfsverfasser, berat. ingenieure und energieberater.
www.waermepumpe-bwp.de/nonflash/frames/aktu/laender.pdf
grob gesagt, besteht übereinstimmung mit dem kreis der entwurfsverfasser, berat. ingenieure und energieberater.
www.waermepumpe-bwp.de/nonflash/frames/aktu/laender.pdf
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