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ENEV Nachweis - wer ist berechtigt?

  • hans
  • hanss Avatar Autor

ENEV Nachweis - wer ist berechtigt?

23 Jan. 2003 19:13
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Hallo,
mich würde mal interessieren welche formalen Voraussetznung man erfüllen muss um ein ENEV Nachweis für ein EFH zu führen, ist hier ein Bauvorlageberechtigung wie für den Standsicherheitsnachweis erforderlich?
Danke

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  • ML Sollacher
  • ML Sollachers Avatar Autor

Re: Re: ENEV Nachweis - wer ist berechtigt?

26 Jan. 2003 10:19
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die berechtigung wird durch die bundesländer geregelt.
grob gesagt, besteht übereinstimmung mit dem kreis der entwurfsverfasser, berat. ingenieure und energieberater.
www.waermepumpe-bwp.de/nonflash/frames/aktu/laender.pdf

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