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Aw: Reicht Altstatik aus ? 05 Mai 2009 05:11 #30022

Eigentlich müsste man bei sowas zugreifen, dass dem Bauherrn die Augen tränen ;-)
Ich erleb auch immer ähnlich gelagerte Fälle (Gerade in der Landwirtschaft sind manche Leute sehr fleissig in Bezug auf "wie umgehe ich Baugesetze") und oftmals artet sowas dann auch wirklich in Arbeit aus. Da ist nix mehr mit übersichtlichen Aufwand und so...

Auf jeden Fall Finger weg von irgendwelchen Gefälligkeitsunterschriften für ein Taschengeld. Es dankt einem keiner und im Falle eines Falles hat man den Schwarzen Peter fest in der Hand.

Ansonsten schliess ich mich dem Beitrag von mmue an.

Gruss

Bernd

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Aw: Reicht Altstatik aus ? 05 Mai 2009 05:43 #30024

„Nee, so geht die Sache nicht.“

Doch, nur so geht die Sache. Denn ein bisschen Schwander gibt es nicht.

Wenn heute eine für einen Schwarzbau eine Genehmigung erteilt werden soll, wo nur das heutige Baurecht vollständig angewandt wird, dann kann es in den meisten Fällen eine Genehmigung geben.
Bei den Materialen, Fremdüberwachungen, Zulassungen, abgelaufenen Typenprüfungen usw gibt es immer Dinge die nicht mit dem heutigem Baurecht übereinstimmen. Also unzulässig???? Abriss!!!! Nein.

Das materielle Baurecht zum Zeitpunkt der Errichtung musste eingehalten sein. Dann kann auch die fehlende formale Baugenehmigung nachgeholt werden.

Beispiel: Ein Güllehochbehälter wird vor 15 Jahren ohne Genehmigung gebaut und soll heute Genehmigt werden. Den Behältertyp gibt es nicht mehr. Typenprüfung abgelaufen. Was nun. Abriss oder nicht.



wilm

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Aw: Reicht Altstatik aus ? 05 Mai 2009 11:35 #30030

Hallo,

solche und ähnliche kleinstadtbürokratischen Fälle sind der Grund für die Einführung der Prüfeinschränkung Ende des letzten Jahrhundert gewesen.

Damit hat der Planer auch mal eine Möglichkeit solche "Grenzfälle des Baurechts" abzuarbeiten. (Ohne dass die Baugenehmigung für einen 2,000x4,000m Wintergarten abgelehnt wird weil in der Statik als Werkstoffgüten ST37, Bn250 und NHII angegeben sind)

Gruß aus Entenhausen
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Reicht Altstatik aus ? 05 Mai 2009 14:26 #30034

naja, mein Senf nun auch noch,

ich plane fast ausschließlich Brücken und andere Ingenieurbauwerke. Damit im Zusammenhang stehen zwei Fakten:
- meine AG halten sich zu 99,99% an das geltende (aktuelle) Baurecht
- das Vorschriftenwerk überaltert im Brückenbau schneller als Beton erhärtet

auch auf meinem Fachgebiet muss man gelegentlich (beim sogenannten Nachrechnen, s. DS 805 bzw. "Richtlinie zur Tragfähigkeitseinstufung.....) ein Spagat zwischen "Kaputtrechnen" und "Gesundbeten" machen. Mit einer ordentlichen Begründung geht so manches, aber auch ich will mich nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen. Auch wenn wir Brückenplaner für das hier diskutierte Thema immerhin eine "Norm" haben!, so bleibt natürlich trotzdem der Grundsatz, auch diese Norm zu 100% einzuhalten.

also: normengerecht planen, Punkt, Schluss, Aus!

die Defizite einer bestehenden Konstruktion hat schließlich nicht der aktuelle Planer zu verantworten, sondern genau andersherum: wir müssen diese Mängel aufzeigen und möglichst mehrere Lösungsvorschläge anbieten.

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Aw: Reicht Altstatik aus ? 06 Mai 2009 06:37 #30038

Hallo zusammen

So ganz kann ich das Problem nicht nachvollziehen.
Angeblich scheint doch eine Alt-Statik zu existieren. Die ist doch damals vor Baubeginn
ordnungsgemäß nach dem damaligen Stand der Technik erstellt (und bezahlt) worden, und es wurde doch wohl
nach der Statik gebaut. Ich gehe mal davon aus, das der damalige Statiker (auch wenn es den nicht mehr gibt) seine Statik unterschrieben hat. Also ich würde die Statik (eventuel) grob überfliegen ob alles OK ist, und diese dann zum Bauamt schicken.
Der Bauherr damals wollte sicherlich Geld sparen, und gehört tüchtig in den Hintern getreten. Aber das eine Statik erstellt wurde ist doch schon viel mehr, als das was ich manchmal hier auf dem Land mitmache.
Hier gehen die Bauern mit der Motorsäge in den eigenen Wald und schneiden sich die "Leimholzbinder" für den Schweinestall mit 10m Spannweite selber zurecht (der wird dann meistens am Ende etwas dünner), und wollen dann nach fünf Jahren Standzeit ne Statik fürs Bauamt.
Also da finde ich diesen Fall noch harmlos.

Schöne Grüße, Andreas
..

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Aw: Reicht Altstatik aus ? 06 Mai 2009 08:57 #30039

Der Kernpunkt ist eine rechtliche Beurteilung.

Grundsätzlich dokumentiert eine Baugenehmigung, dass die heut gültigen Gesetze und technischen Regeln eingehalten sind.

Soll ein „Schwarzbau“ heute nachträglich genehmigt werden, welche technischen Regeln gelten nun. Die zum Zeitpunkt des Errichtens oder die heutigen gültigen Regeln??

Meine Auffassung ist, dass in so einem Fall die Regeln bei der Errichtung eingehalten sein müssen.

Noch ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus wurde vor langer Zeit errichtet und soll heute nachträglich genehmigt werden. Der Wärmeschutz ist nach der EnEV (neu) nicht nachzuweisen. Abriss??? Nein

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