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Hi forum,
eine kundin möchte oder muss einen bestehenden wintergarten und einen abstellraum mit garage von 1995 nachgenehmigen lassen. das damalige ing-büro hatte die statik 1995 schon erstellt. das büro existiert heute nicht mehr. sie möchte nun nur die unterschrift von mir als aufsteller der bautechnischen nachweise für das bauamt haben, mit der alten statik von 95 als grundlage. wir haben natürlich noch nicht darüber gesprochen, aber eine neustatik nach den heutigen normen wird für sie schon wegen des honorars nicht in frage kommen. meiner meinung nach gelten dafür aber die heutigen bestimmungen z.b. din 1045-1 usw. in der alten statik natürlich noch nicht berücksichtigt. ich denke, jeder von uns war schon mal vor genau dieser situation. wie geht ihr vor ( auch bezgl. honorar)? gruss anne |
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Hallo anne,
verstehe ich richtig: der Wintergarten mit Abstellraum und Garage wurde 1995 geplant, Statik erstellt und Gebäude errichtet, aber nicht beim Bauamt vorgelegt. Dann behandelt die Bauaufsicht das Ganze wie ein neues Baugesuch. Wie Du selbst feststellst, muss nach neuen eingeführten Normen gerechnet werden. Wenn Teile der alten Statik verwertbar sind und die Arbeit erleichtern, kann man wohl über einen Nachlaß nachdenken. Vielleicht will die Baubehörde auch nur einen verantwortlichen Kopf, dann wirst Du vor einer Unterschrift sicher die Statik auf Verwendbarkeit prüfen und ein angemessenes Honorar für Deinen Aufwand verlangen müssen. Gruß Wolfgang |
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Hallo,
nun, wenn die Statik heute eingereicht werden soll, dann muß sie heutigen Vorschriften entsprechen. Auch wenn du 'nur' eine Bescheinigung beim Bauamt abgeben sollst, daß alles in Ordnung ist, dann gilt das Gleiche. Habe allerdings die Erfahrung gemacht, daß es häufig einfacher war, die komplette Statik selbst neu aufzustellen als in einem auf alten Vorschriften basierenden und ggf. unvollständigen Skript herumzustochern. Das wird deine potenziellen Auftraggeber nicht freuen, aber so ist das meistens. Und dann brauchst du auch das Honorar für eine Neuaufstellung. Gruß mmue |
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Meine Rechtsauffassung ist eine andere.
Wird eine bauliche Anlage errichtet, müssen alle die zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Bauvorschriften eingehalten werden. (Die zukünftigen Vorschriften kennt man ja noch nicht.) Soll für so ein Bauvorhaben nachträglich die Baugenehmigung eingeholt werden, ist auf die alten, zum Zeitpunkt der Errichtung, gültigen Bauvorschriften abzustellen. Nur dass macht Sinn, den die Baumaterialien, Zulassungen von Bauteilen (Dübel) kann man nur nach den alten Vorschiften beurteilen. Bauantrag muss heißen: Nachträgliche Genehmigung einer Garage. |
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Hallo wilm,
deine Rechtsauffassung in Ehren, aber die Bauaufsicht sieht das in juristischer Hinsicht ganz anders. Die öffentlich-rechtliche Sichtweise: Es gilt allein heutiges Baurecht (von ein paar Feinheiten die allein das Planungsrecht betreffen mal abgesehen). Es kann ja nicht sein, daß die Bauaufsichtsbehörde heute parallel zueinander unterschiedliches Baurecht aus unterschiedlichen Jahren anwenden müßte, je nachdem wann denn der Schwarzbau errichtet wurde. Dann würde sich der 'Schwarzbauer' besser stehen als sein Nachbar, der gezwungen wäre ausschließlich neues Recht anzuwenden. Nee, so geht die Sache nicht. Und dann gibt es ja noch das Zivilrecht, aber auch da ist die Sache klar. Das heutige Baurecht (und damit die bauaufsichtlich eingeführte Normung) repräsentiert den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Und du schuldest deinem Bauherrn eine Leistung nach dem heutigen allgemein anerkannten Stand der Technik, nix anderes. Klar gibt's Probleme, einen alten Bau neu nachzuweisen (du hast es gesagt, Dübelzulassungen etc.). Das gleiche gilt ggf. für Betondeckungen, Brandschutz etc. (s.o.). Aber da mußt du deinen Bauherrn pflichtgemäß aufklären, falls du irgendwas nicht entspr. heutigem Stand der Technik nachweisen kannst. Das ist nur eine Aufklärungspflicht und ggf. eine ingenieurtechnische Beratung, wie er mit dem 'Mangel' umgehen soll bzw. ob es Kompensationsmöglichkeiten gibt, etc. Es ist nicht deine Schuld, das der Bau so ist wie er ist. Der gehört immer noch dem Bauherrn und der hat versäumt damals eine Baugenehmigung zu beantragen. Und wenn's jetzt irgendwelche Probleme gibt, dann sind das selbstverständlich seine Probleme, du mußt sie nur benennen. Fruß mmue |
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Hallo,
ich sehe soetwas auch als Unternehmer. Es gibt ein (kleines) Honorar für einen sehr übersichtlichen Aufwand... Wenn die Konstruktion irgendwie vertretbar ist: Augen zu und durch. Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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