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Betriebsfestigkeit einer Kranbahnkonsole 07 Apr 2009 16:29 #29851

Für eine Stahlhalle habe ich eine Kranbahn und eine Konsole bemessen.
Der Prüfer will von mir jetzt einen rechnerischen Nachweis über die Betriebsfestigkeit der Konsole.
Für den Kranbahnträger habe ich den Nachweis geführt. Nach genauen lesen der DIN muss ich sagen er halt recht und ich muss den Nachweis noch führen.
Mein System ist ein einfacher Kragarm, der mittels einer Kehlnaht an die Stütze angeschweißt ist.
Ich habe mir dann die DIN 4132 geschnappt und mal geblättert.
Mein kleines Problem sind die Kerbfälle. Ich bin mir nicht sicher ob ich die Ordnungsnummer 452 ansetzen muss. Hier steht: Durch Doppelkehlnaht-Anschluss mit Biegung angeschlossenes Teil.
Gilt das nun für den Anschluss? Denn der ist ja an die Stütze geschweißt. Oder bezieht sich das auf den Querschnitt selbst?
Ich würde dann nämlich nur eine Spannung von 76,40 N/mm² zulassen dürfen. Das erscheint mir sehr gering. Ergo von IPE 330 auf IPE 550 ist ein sehr großer Sprung…

Für jeden Tipp wäre ich dankbar.
Grüße Alexander

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Aw: Betriebsfestigkeit einer Kranbahnkonsole 07 Apr 2009 16:52 #29852

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Aw: Betriebsfestigkeit einer Kranbahnkonsole 09 Apr 2009 16:33 #29862

nach meiner Meinung gilt der Kerbfall nur für die Schweißnaht. Wenn Du mit der Doppelkehlnaht und dem Kerbfall K4 aber ein Problem hast, dann nimm doch ein K-Naht mit Doppelkehlnaht Ordnungsnummer 152 und Kerbfall K1.
Für den Trägerquerschnitt musst Du theoretisch auch eine Betriebsfestigkeitsnachweis machen, der ist meisten aber nicht kritisch, da der im Kerbfall K0 einzustufen ist und dann nur bei sehr hohen Beanspruchungsgruppen > B5 maßgebend wird.

Gruss HaFo
Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner

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