Willkommen,
Gast
|
|
Hallo Kollegen,
in welchen Fällen ist der Nachweis der Dachschalung erforderlich? Bisher hab ich das nie gemacht, ich hab einfach immer die Zimmermannsregel: Dicke Dachschalung = (lichte Weite zwischen Sparren)/30 angewendet, da kommt man bei Sparrenabstand von 80cm genau auf Dicke von 2,4cm, was ja auch in der Praxis üblich ist. Wenn ich das aber mal nach DIN1052 mit Mannlast durchrechne, kommt das auch nicht hin. Bei e=80cm werd ich auch in Zukunft nicht rechnen. Aber wie siehts bei größeren Sparrenabstand aus? Also in welchen Fällen und nach welchen Regeln ist eine Biegenachweis der Dachschalung zu führen? Die DIN1052 macht meines Wissens keine Ausage dazu. Vielen Dank & Gruß, mcberg |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
ich würde den Nachweis führen, mit den Lastannahmen für eine Dachlatte. Harzer hat dazu ein Pgm in seinem Statik-Paket. Grüße galapeter97 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo mcberg,
also ich würde die Dimensionen nach dem "Merkblatt für Dachlatten" 4/2003 bestimmen und gut ist. Gruß teeVier |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
DIN 1052 (04.88) gab unter 8.1.4 die Lasteintragungsbreite für Mannlast (F = 1.0 kN) bei Nut- und Federschalung zu 0.35 m an. Abschnitt 8.5.10 regelte relativ großzügig die zulässigen Durchbiegungen. In den neuen DIN 1052 scheinen entspr. Regelungen nicht enthalten zu sein. Habe jedenfalls auf die Schnelle nix gefunden. Aber warum sollten die alten Angaben nicht sinngemäß auf das neue Normenkonzept angewendet werden? Damit dürfte der Nachweis der klassischen 24 mm Schalung kein Problem sein. Aber vielleicht noch ein Hinweis zur Schalung. Habe es selbst mehrfach erlebt, daß die Angabe "24 mm Rauhspundschalung" aus der Ausschreibung auf der Baustelle vom sparsamen (oder 'schlauen') Zimmermann als 22 bzw. 21 mm interpretiert und auch so ausgeführt wurde. Lapidare Antwort: "... Holz trocknet eben ..". Mit einem einfachen Feuchtigkeitsmeßgerät kann man schnell beweisen, daß die Schalung auch vorher keine 24 mm hatte. Die Entrüstung war groß. Es scheint so, als wenn manche Zimmerfirmen das quasi als Gewohnheitsrecht beanspruchen. Gruß mmue |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten