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Prüfingenieure für Bautechnik 27 Mär 2009 11:52 #29762

  • GustavGans
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  • Beiträge: 1936
Hallo,

ich habe mich mal vor nicht all zu langer Zeit (Es war einmal...) sehr über einen Prüfer (nicht der Prüfing selbst) geärgert. Er wollte eine montagetechnische Notwendigkeit nicht einsehen und hat mich schließlich angeschrien und den Telefonhörer aufgelegt.

Der Prüfer war ja zu dem Zeitpunkt ein Beauftragter der Bauaufsicht und als solcher sollte man sich ja nicht so gehen lassen. Schließlich kann man ja immer anderer Auffassung über die eine oder andere technische Lösung sein.

Was mich aber besonders störte: Der Prüfer war wohl offensichtlich der Geschäftspartner des Prüfingenieurs und Mitinhaber des Ingenieurbüros wo auch der Prüfingenieur seine Dienstadresse hat. Und so einer darf natürlich nicht als Prüfer auftreten, das dürfen nur Ingenieure im Angestelltenverhältnis. Jedenfalls war dies früher so.

Wie ist das heute? Dürfen auch freie Mitarbeiter und Geschäftspartner mitprüfen?

Gruß aus Entenhausen
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Prüfingenieure für Bautechnik 27 Mär 2009 14:26 #29764

  • Gemamax
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ich kenne einige freie Mitarbeiter die bei einem Prüfingenieur mitprüfen und selber auch ein eigenes Ingenieurbüro haben!
Ich glaube aber, dass das nicht ganz sauber ist! Aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!
Gruss

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Aw: Prüfingenieure für Bautechnik 28 Mär 2009 12:00 #29770

Hallo Gustav,

der Praktikant bis zum Rentner prüft heutzutage im Auftrag der Prüfingenieure Deine statischen Berechnungen, dazu kommen freie Mitarbeiter etcetera.
Haftung übernehmen sie auch keine bei mangelhafter Prüfung. Und wenn einer rumschreit, hat er meist eh keine Ahnung....
so ist das nun mal...

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Aw: Prüfingenieure für Bautechnik 30 Mär 2009 10:23 #29790

Nach meinem Kenntnisstand dürfen Prüfingenieure und Prüfsachverständige sich auch heute nur der Mithilfe "befähigter und zuverlässiger angestellter Mitarbeiter" bedienen. (siehe M-PPVO, §5 ).
Erleichterungen gibt´s nur bei dem Zweigniederlassungsverbot (siehe Begründung, Berlin ).

Mir persönlich ist es egal, ob sich davon abweichend "freier Mitarbeiter" bedient wird. Jedoch müsste so ein Mitarbeiter "weisungsgebunden" sein, da er mit Sicherheit die Auslegungen des PI´s zu vertreten hat. Dies könnte andere Probleme außerhalb der Bauvorschriften ergeben ...

Gruß kaule

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Letzte Änderung: von kaule.
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