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Eine bestehende Decke ist z.T. aus Stahlträgern hergestellt worden. Jetzt wird umgeplant.
Darf ich automatisch mit Stahlgüten St37, mit 235 N/mm2 Streckgrenze, ausgehen? Oder könnte kurz vor oder nach 1945 auch ein Stahl St33 mit nur 185 N/mm2 ausgeführt worden sein? |
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Hallo und guten Morgen,
ja, es gab den St 33 auch noch in den 50er Jahren, siehe Stahl im Hochbau 12. Auflage, ergänzter Nachdruck 1959. Fliessgrenze 2200 H / HZ 1200 / 1400 H / HZ 1400 / 1600 für Zug, Biegezug, Biegedruck nur wenn seitliches Ausweichen der gedrückten Gurte verhindert ist Festzuhalten ist, dass vom PI üblicherweise 20 % Reserve verlangt werden. Entscheidend ist letztlich der Erhaltungszustand der Träger. Freundliche Grüße galapeter97 |
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Hallo,
Daß von einem Prüfingenieur bei Altstahl generell 20% Reserve verlangt wird ist mir noch nicht untergekommen. Scheint ein persönliches Steckenpferd des betreffenden PI zu sein. Allerdings: Bei Nachweisen von alten Konstruktionen sollte man sich den Bauzustand selbst ansehen oder, falls das nicht möglich ist, verantwortlich vom AG oder Planer bestätigen lassen. Bei Ortsbesichtigungen gibt's gelegentlich Überraschungen (Konstruktion wurde aus Archivplänen abgezeichnet aber zwischenzeitlich mehrfach umgebaut, der Planer weiß von nix, die Zeichnerin hat die Baustelle nie gesehen .... etc.). Gruß mmue |
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