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Hallo Forumsteilnehmer,
muss man bei stauendem Sickerwasser die Auftriebssicherheit nachweisen? Beim konkreten Fall wird ein Keller für ein Holzständer-DHH im wenig wasserundurchlässigem Baugrund gegründet. Kann man durch konstruktive Maßnahmen verhindern, daß zwischen Bodenplatte und Baugrund Auftrieb entsteht? Für antworten bedanke ich mich schon jetzt. Gruß franz |
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Der Unterschied von Stauwasser zu Grundwasser ist doch nur, daß es kurzzeitig auftritt, ansonsten: Wasser = Wasser. Da für das Aufschwimmen des Gebäudes eine kurzzeitige Einwirkung ausreicht, ist m.E. auch bei Stauwasser die Auftriebssicherheit nachzuweisen. Problematisch ist der Bemessungswasserstand herauszufinden, in Abhängigkeit der Durchlässigkeit des Bodens. Konstruktiv würde eine Drainage das Wasser fernhalten. Da aber ein Aufschwimmen des Gebäudes einen Totalschaden bedeuten würde, sollte man gut überlegen, ob man auf die dauerhafte Funktion der Drainage vertrauen möchte.
Gruß, Eckhard
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Hallo und guten Tag,
eigentlich weiß es jeder von uns, aber zur Sicherheit nochmals gesagt, dass der Wasserdruck von unten auf die Sohlplatte maximal den Wert von Summe V Haus / A Bodenplatte ausmachen kann und dafür ist die Boden- Platte auch zu bemessen, da kann der Grund-Wasserstand sein wo er will, aber wenn der Auftrieb nicht gesichert ist, dann müssen besondere Massnahmen greifen. z.B. Zugpfähle (toll) oder größere Sporne rundherum mit Erdlast drauf, wobei hier wieder Auftrieb drinsteckt, und von unten wird dann der volle Wasserdruck angesetzt. Freundliche Grüße galapeter97 |
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