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Hallo Kollegen
nach 1045-1 13.3.1 sind STB-Decken mit Bügelbewehrung mit min h=200mm auszuführen. Heißt das jetzt, das man bei einer Decke h=18cm keinen Deckengleichen Unterzug machen darf, oder ist das dann ein Unterzug, und eben kein Teil der Decke, für den (meines Wissens) keine Mindestdicken vorgegeben sind.....kennt da jemand eine Definition oder ist das eher eine philosophische Frage?? danke Guido |
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Selbst der Normenausschuß hatte sich mit solch Philosophischem zu beschäftigen ...
Siehe Auslegungsfragen zu DIN 1045-1, laufende Nr.172 bzw.259 (Seite 31) |
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Danke
für alle die es interessiert steht dort: Fragen: 1) Gilt 13.3.1 (min h einer Ortbeton-Vollplatte) auch für einen Steg zwischen zwei Deckendurchbrüchen? Nach 10.3.1 (2) ist bei Balken und einachsig gespannten Platten mit b / h < 5 stets eine Mindestquerkraftbewehrung erforderlich. Muss der Steg eine Mindestdicke von h = 20 cm aufweisen? 2) Muss ein Balken mit einer Mindestquerkraftbewehrung min 20 cm dick sein (z. B. Ringbalken)? ..... Antwort: 1) bis 2): Bei Balken und deckengleichen Unterzügen sind keine Mindestquerschnittsdicken vorgeschrieben. |
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