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Hallo zusammen,
ich habe eine Längere Diskussion mit einem Fassadenbauer hinter mir, in der es darum ging ob die Aluminiumpfosten einer Glasfassade auf Knicken in Richtung der Verglasungsebene nachzuweisen sind oder nicht. Im konkreten Fall soll das Eigengewicht einer mehrgeschossigen Fassade komplett über den Fusspunkt im Erdgeschoss abgelastet werden. Da der EG-Pfosten relativ hoch ist und einiges an Last abbekommt habe ich den Knicknachweis um die schwache Achse (in Scheibenebene) geführt, mit dem Ergebnis, dass eine Verstärkung mit einem Stahlprofil erforderlich wird. Der Fassadenbauer ist jedoch der Meinung, dass der Pfosten durch die Verglasung stabilisiert wird und dieser Nachweis nicht nötig ist. Ich bin der Meinung, dass die Verglasung sicherlich stabilisierende Wirkung hat rechnerisch nicht herangezogen werden darf, da Sie zum einen nur geklemmt wird und zum anderen eventuell auch mal ausgetauscht werden muss. Wie seht Ihr das? Was sind eure Erfahrungen? |
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Hallo "extrabrut",
für Holzstiele in verglasten Fassaden führe ich keine Knicknachweise um die schwache Achse in Scheibenebene. Die geringen seitlichen Aussteifungslasten können meiner Meinung nach von den Scheiben aufgenommen werden. Außerdem habe ich bislang immer Querriegel im Abstand von ca. max. 2,80 m gehabt. Mindestens an den Horizontalstößen sind die Scheiben in aller Regel ausgeklozt oder in Metallwinkel gelagert, die die Scheibenlasten in die Holzkonstruktion abtragen. Für die Stielhöhe zwischen den Querriegeln habe ich aber bei höheren Druckkräften schon gelegentlich einen Knicknachweis um die schwache Achse geführt. Mit den Aluprofilen habe ich aber keinerlei Erfahrung. Viele Grüße Michael Stallkamp Ingenieurbüro Holzbau |
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Hallo "extrabut",
ich schließe mich Ihrer Meinung in diesem Punkt an. Habe mal eine Schrift rausgesucht: Bauen mit Glas, (.pdf, Stand 2oo2) , da heißt es:
Dies begründet sich aus der TRLV mit: " 1.3 Die Technischen Regeln gelten nicht für
Gruß Dimoxinil |
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Moin, Moin Extrabrut,
ich stimme Dir zu. Gemäß TRLV dürfen dürfen Verglasungen nicht zur Aussteifung herangezogen werden. Falls doch, ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Dieses gilt unabhängig vom Material der Fassade und unabhängig von der Höhe der aufzunehmenden Lasten. Prinzipiell können Verglasungen der Aussteifung dienen. Das ist jedoch mit sehr hohem Aufwand verbunden, da die Einleitung der Lasten aus den Pfosten in die Scheiben konstruktiv nicht ganz einfach zu lösen ist und zudem Tragfähigkeitsversuche erforderlich sind. Und natürlich müssen aus Gleichgewichtsgründen die Riegel zugfest an die Pfosten angeschlossen werden. Falls der Metallbauer trotzdem darauf besteht: ich kenne jemanden, der sich damit auskennt ![]() Gruß Pitt |
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