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Gast
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hallo,
ich bearbeite zur zeit einen güllerkeller. welche rißbreite muß ich vorsehen. ich habe mit diversen fachleuten darüber gesprochen . eine klare antwort habe ich nicht erhalten. entweder wcal. 0,20 oder 0,30 oder sogar 0,40mm war die rede. expokl.CXA , XF1 , XA1 / C25/30. danke für die kommenden beiträge. |
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Da gab es wohl hier im Forum schon mal das Thema, aber irgendwie findet es die Suchfunktion nicht?
Schau mal hier |
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Letzte Änderung: von Bernd D..
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Das Thema war schon mal dran - ich hatte damals eine Datei erhalten (finde diese leider nicht mehr) und zwar von VPI Schleswig Holstein unter
www.vpi-sh.de/ Technische Mitteilungen Technischer Ausschuß und hier die Nr. 22 (Bautechnische Anforderungen an die Ausführung von Güllekanälen) - wer diese als .pdf hat bitte mir nochmals zumailen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! hier stand (so ähnlich) drin, dass kleinere Risse durch die Gülle "selbstdichtend" sind - und soweit ich noch weiß keine Rißbeschränkungen einzuhalten sind |
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Auch wenn die Suchfunktion hiernoch ein paar Macken hat...
Man findet den o.a. Beitrag auch hier ! Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat ein Merkblatt Gülle-Festmist-Jauche-Silagesickersaft-Gärreste Gewässerschutz (JGS-Anlagen), Stand.18.04.08 herausgegeben. Link hier ! Im Abschnitt 5.1 heißt´s da: Behälter aus Stahlbeton (Ortbeton) ... Die Rissbreite ist durch konstruktive Maßnahmen (z.B.engmaschige Anordnung von Scheinfugen, Schwindbewehrung, ggf. Schwindfugen, ggf. in mehrere Kraftrichtungen, ausreichende Betondeckung auf dem Bewehrungsstahl) auf höchstens 0,2 mm zu beschränken (rechneri-scher Nachweis nach DIN 1045-2). |
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Letzte Änderung: von kaule. Grund: url vergessen
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