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Aw: Statiken in NRW 12 Jan 2009 15:12 #28838

Es ist und war in NRW immer schon so. Nach dem Baurecht werden an den Aufsteller einer Statik keine Anforderung gestellt. Kein Studium, keine Mitgliedschaft in der Kammer, keine Bauvorlageberechtigung .... Wer kann der kann.
Das bedeutet nicht, dass das Privatrecht nicht voll gilt. Werkvertrag, stand der Technik, eingeführte Baubestimmungen u.s.w....
Meine Erfahrung ist jedoch, an eine Statik traut sich kein Leihe ran. Ohne Programme ist heute so wie so nicht zu machen.

Der Versuch der anderen Bundesländer, die Qualität der Statiker durch das Baurecht zu sichern, ist doch auch fragwürdig.

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Aw: Statiken in NRW 12 Jan 2009 18:08 #28844

Hallo nochmal und guten Abend,
wer kann, der kann...., genau so wärs natürlich besser, aber die Könner
in der Politik bestimmen den Text....

dass ein Laie sich nicht an eine Statik heranwagt stimmt,
aber diejenigen, die meinen dass sie Fachleute sind und ihren Irrtum
nicht begreifen, die müssen ferngehalten werden...oder ?

..dass heutzutage per PGM gearbeitet wird ist üblich und gut, aber
dass man heutzutage ohne PGM nichts mehr machen kann, ist mir noch nicht
passiert....

...die Qualität der Statik und deren Werke war früher sehr wohl durch das Baurecht gesichert, da prüften die Bauaufsicht, da prüften die Prüf.-Ing.
Durch das damalige "Vier-Augen-Prinzip" konnten und sind sind viele, auch
dicke Fehler vermieden worden...

Schönen Abend u. frdl. Grüße K.Hümmerich

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