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Hallo Kollegen,
wenn man im Auftrag einer Fa. Statiken aufstellt, ist dann die Firma als Haftende Person (Gesellschaft) für die Statik verantwortlich? 2.) Wenn ja, dann braucht der angestellte Statiker doch keine Berufshaftpflicht oder? 3.) reicht eine Rechtschutzversicherung für Privatrecht, eines angestellten Statikers aus, wenn die Firma ihn im Falle eines Schadens zur Verantwortung ziehen will? Danke im Voraus..... P.S. es ist auch nichts passiert... |
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Prinzipiell haftet der Inhaber der Firma. Wurde ein Fehler jedoch mutwillig oder durch Fahrlässigkeit verursacht, so kann der Firmeninhaber klagen, und zwar gegen seinen Angestellten. Eine direkte Klage einer Person (Kunde) gegen einen Angestellten in einer Firma, wegen Fehler durch die Firma, ist nicht möglich. Denn die Klage richtet sich gegen den Verursacher, was nun eine juristische Person darstellt; und zwar die Firma selbst.
Eine mit den nötigen Paragraphen geschmückte Auskunft erteilt Ihnen auch jeder Rechtsanwalt, was leidlich oft was kostet. Wenn Sie in Ihrem Landkreis einen Anwalt- und Notarverein haben (üblich sind diese Vereine in den Gebäuden der Oberlandesgerichte der Länder vorhanden, oder zumindest von dort aus erreichbar), so fragen Sie dort nach einem Anwalt der sich in Baugeschäfte und Haftpflichtprobleme auskennt. Eine private Rechtschutzversicherung tritt selbstverständlich bei Klagen gegen jemanden ein; es sei denn, wie oben beschrieben, es liegt eine vorsätzlich begangene Tat vor. Ich hoffe ich konnte Ihnen einigermaßen zu Ihrem Fall helfen. Im Landgericht Hagen befindet sich ein solcher Verein www.anwaltverein-hagen.de |
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