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Muthmann schrieb:
Moin moin, die Regelung ist absolute Bürokratie... Ich wohne in einem 5 Ländereck da lobe ich mir doch den Statiker im tiefsten Bayern ! Nein im ernst, es ist völlig krank, daß ein Prüfstatiker aus Schleswig-Holstein nicht in Niedersachsen (ohne Kammermitgliedschaft) eine Statik einreichen darf. Warum gibt es nicht eine Liste der Tragwerksplaner in der Bujndesingenieurkammer, welche für alle Länder gilt - klar, weil dadurch die Länderkammern nichts verdienen. Es dreht sich doch einzig und alleine um das liebe Geld. Was hat dies mit Hobbystatikern zu tun ? Nichts... Ach ja, ein EU-Ingenieur darf übrigens in jedem Land seine Statik einreichen. Es reicht ein Nachweis vom jeweiligen EU-Land... eine Liste ist sinnvoll, aber dann bitte BUNDESWEIT... oder vielleicht doch lieber auf Landkreisebene ???????? Woodpecker |
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Seh ich genau so. Ich habe vor etwa zwei Jahren bei der Ingenieurkammer Niedersachsen nachgefragt, wie das weitergehen soll. In einem Brief wurde mir ausführlich mitgeteilt, das sie mit Nachdruck an einer bundeseinheitlichen Lösung arbeiten. Nur, ich glaub nicht dran.
Mit dem Eintragen allein ist es auch nicht getan. In Sachsen-Anhalt werden nur Ingenieure in die Liste eingetragen, die auch Gastmitglied in der dortigen Ingenieurkammer werden, vor zwei Jahren waren das ca. 250,--€, jedes Jahr. Würde es in jedem Bundesland so aussehen, käme da einiges zusammen wenn man überregional tätig ist. Und wie schon gesagt wurde, für einen Ingenieur aus einem anderen EU-Land gibt es diese Hürden zwischen den Bundesländern nicht. Und das soll keine Bürokratie sein? MIt einer bundeseinheitlichen Liste der Tragwerksplaner wären viele Hürden beseitigt und dazu noch mit weniger Verwaltungsaufwand. Wer bremst denn hier wirklich? Michael Stallkamp Ingenieurbüro Holzbau |
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Die praktische Handhabung dieser Auslegung in der BO wird meines Erachtens im BOA großzügiger ausgelegt. Einfach probieren - im Bauantrag die Zeilen mit dem qualifizierten TWP frei lassen, Statik und Versicherungsnachweis abgeben, fertig. Der Bearbeiter auf dem BOA wird die Statik ggf. prüfen lassen, aber nicht zurückweisen - oder noch anders, die bereits geprüfte Statik dem Bauantrag beilegen.
Gruß, Ralfi Sing', mein Sachse sing' ...
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Mittlerweile ist es so, dass Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in gewisser Weise eine Vereinfachung getroffen haben. Steht man in Sachsen in der Liste der TWP drin, ist man auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt unterschriftberechtigt. Das gilt nur optional und muss extra beantragt werden. Für diese Eintragung ist natürlich ein jährlicher (erhöhter) Obelix fällig.
Sing', mein Sachse sing' ...
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Ralfi schrieb:
Moin Ralfi, da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht... Unsere Büro ist in den norddeutschen Bundesländern in den Kammern eingetragen, aus wirtschaftlichen Gründen aber nicht in Sachsen. Für ein kleines Objekt (Carport) haben wir für unseren Kunden eine Statik erstellt und in Sachsen (LK Bautzen) eingereicht - mit dem Hinweis unserer Eintragungen und Qualifikationen. Uns wurde mitgeteilt, daß wir in der sächsischen Kammer als Gastmitglied eingetragen sein müssen um überhaupt eine Statik in Sachsen zu erstellen. Auch könne die Statik nicht geprüft werden, da sie nicht unter den Begriff prüfpflichtig fällt - Beamten Willkür.... Ich solle einen Statiker aus Sachsen beauftragen die Statik neu zu erstellen. Danke...... Gruß Woodpecker |
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@Woodpecker
Das sind die Negativerfahrungen. Meines Erachtens erfüllt ihr aber die Anforderungen nach § 66 Absatz 2 SächsBO. Ich habe in der letzten Zeit ein paar Bauanträge in Chemnitz eingereicht mit einem Statiker aus Hessen (veränderte Typenstatik mit Anpassungsstatik an die örtlichen Verhältnisse), von einem Sächsischen Prüfing. kontrolliert, ohne Probleme vom BOA akzeptiert. Gruß, Ralfi Sing', mein Sachse sing' ...
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