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ReLBO Sachsen Wer kennt sich aus ? 11 Dez 2008 11:02 #28623

Hallo micha,

sehe es genauso !!!

Wenn die wirklich an einer Bundeseinheitlichen Regelung arbeiten würden, dann hätten sie nicht für NRW die frühestmögliche Eintragungszeit von zwei auf drei Jahre erhöht, obwohl die anderen Länder keine ähnliche Reaktion, aus welchem Grund auch immer, gezeigt haben.

NUR BüROKRATIE !!!
Eine Konjunkturbelebung kann es auch sein, wenn man die Liste der Prüfbefreiungen bzw. Genehmigungsbefreiungen verlängert bzw. ausbaut !!!
An dieser Stelle, Grüße an Angela Merkel... :)

Gruß, Kiyas
K. Eldeniz

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ReLBO Sachsen Wer kennt sich aus ? 12 Dez 2008 12:13 #28644

Hallo,
von der Ingenieurkammer Sachsen wurde eine übersicht veröffentlicht, nach welcher lediglich die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und NRW keine Liste der qualifizierten Tragwerksplaner führen. Jeder qualifizierte Tragwerksplaner der anderen Bundesländer darf eine Statik in Sachsen einreichen, wenn er eine Bestätigung seiner Landeskammer über die Eintragung in einer solchen Liste vorlegen kann. Also eine Diskriminierung kann ich da nicht erkennen. Es handelt sich lediglich um einen Qualifizierungsnachweis, den die o.g. Länder schnellstens auch einführen sollten.
Gruß Mahr

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ReLBO Sachsen Wer kennt sich aus ? 12 Dez 2008 12:50 #28645

Mahr schrieb:

Hallo,
von der Ingenieurkammer Sachsen wurde eine übersicht veröffentlicht, nach welcher lediglich die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und NRW keine Liste der qualifizierten Tragwerksplaner führen. Jeder qualifizierte Tragwerksplaner der anderen Bundesländer darf eine Statik in Sachsen einreichen, wenn er eine Bestätigung seiner Landeskammer über die Eintragung in einer solchen Liste vorlegen kann. Also eine Diskriminierung kann ich da nicht erkennen. Es handelt sich lediglich um einen Qualifizierungsnachweis, den die o.g. Länder schnellstens auch einführen sollten.
Gruß Mahr


Wer wird denn bitte wie und aus welchem Grund durch die Mitgliedschaft in einer Kammer qualifiziert?
Ein Ingenieur wird als Ingenieur 1.) durch seinen Studienabschluss und 2.) durch seine Erfahrung qualifiziert.

Ganz bestimmt nicht dadurch, dass er Beiträge an einen Berufsverband zahlt.
Ich bin genau gegenteiliger Auffassung. Den Kammern sollte endlich gesetzlich verboten werden, ihre wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen aufrecht zu erhalten.
Wem haben sie denn genützt? Haben die Kammern ihre satzungsgemäße Verpflichtung erfüllt, die Einhaltung der HOAI auf Bundesebene durchzusetzen? Nein!
Haben die Kammern etwas dagegen unternommen, dass es seid dem letzten Sanktnimmerleinstag, trotz sinkender Baupreise und somit sinkender Honorare eine Anhebung der Honorarsätze gibt? Nein!

Also: Wenn die Kammern diese Interessen ihrer zu vertretenden Berufsstände nicht auf die Reihe bekommen, worin besteht denn dann noch Ihre Existenzberechtigung?

Gruß

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ReLBO Sachsen Wer kennt sich aus ? 15 Dez 2008 08:38 #28660

  • Mahr
  • Mahrs Avatar
Hallo Fantomas,
nur zur Klarstellung: Der qualifizierte Tragwerksplaner unterscheidet sich vom Hoch- bzw. Fachschulabsolventen Bauingenieurwesen durch seine praktische Erfahrung. Die Kammer lässt sich für die Listeneintragung eine mind. 3jährige Berufserfahrung in der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen durch Vorlage selbiger nachweisen.
Die Logik besteht darin, dass nur ein Bauingenieur mit Berufserfahrung die Schwierigkeit des Tragwerkes beurteilen kann, und damit die Fragen des Kriterienkatalogs sachgerecht beantworten kann.
Die meiner Meinung nach sehr unglückliche Besonderheit in Sachsen besteht darin, dass für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen der Gebäudeklassen 1 bis 3 nur qualifizierte Tragwerksplaner zugelassen werden (wegen der Einschätzung der Schwierigkeit über den Kriterienkatalog) und die Standsicherheitsnachweise für die Gebäudeklassen 4 und 5 von jedem Tragwerksplaner (ohne Listeneintrag, ohne Befähigungsnachweis, also auch vom Frisör) aufgestellt werden dürfen, da sie bauaufsichtlich geprüft werden. Die Möglichkeit der bauaufsichtlichen Prüfung von Standsicherheitsnachweisen der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn diese durch den "Frisör" aufgestellt würden, gibt es in Sachsen nicht.
Deine Kritik an den Kammern bzgl. der HOAI kann ich aber uneingeschränkt teilen.

Gruß Mahr

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