ibsta schrieb:
Wäre es juristisch gesehen möglich einen einfachen Lastvergleich zu führen.
Der Lieferant der Photovoltaikanlage genügt eine Dokument aus dem hervorgeht, dass die Anlage aufgebaut werden kann.
Die Antwort steht ja schon da - juristisch gesehen - hier ist es eher kein statisches Problem, da die geringere Schneelast die Zusatzlast aus PV kompensiert.
Ich würde dem Auftraggeber mitteilen, dass es nach der alten Stahlbaunorm und Lastkompensation ausreichend ist - es jedoch eine neue Stahlbaunorm gibt, nachdem die Nachweise (evtl. aus juristischen Gründen) zu führen sind und ob dies erfolgen soll.
So geht der "schwarze Peter" zurück bzw. ich hätte einen weiteren Auftrag