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Hallo,
ich interessiere mich für den Hintergrund der Lastannahme für Gabelstapler der DIN 1055-3. Dort ist für die Flächen "ringsherum" um den Stapler eine Flächenlast von z.B. 15kN/m² bei einem 7to Stapler (Gesamtgewicht) vorgeschrieben. Diese resultiert vermutlich aus der Nutzung durch weitere Stapler. Gibt es irgendwo eine Stellungnahme oder ähnliches hierzu? Hintergrund: Ich habe nur einen Stapler als Last und sonst passiert auf der Fläche nicht mehr viel. Ich muß die Last in den Nebenflächen jedoch reduzieren um die bestehende Decke nachweisen zu können. Vielleicht kann hier ja jemand sachdienliche Hinweise geben. Vielen Dank ssvenson |
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Ich finde für einen 69 KN Stapler sogar 17,5 kN/m2 Flächenlast.
Dabei muss die Radlast von 2*32kN noch mit 1,4 Schwingbeiwert multipliziert werden (Abstand der Einzellasten ist 1,0m), die Flächenlast nicht mehr. Eine Abminderung der Flächenlast ist nicht erkennbar. Müsste also mit dem Betreiber abgstimmt und in die Prüf. Bemerkungen aufgenommen werden. |
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Hallo Baumann,
das ist mir schon klar. Darum geht es auch nicht. Ich würde gern den Ansatz der Normenmacher wissen. Wofür steht die umgebende Flächenlast? Wenn ich diese Abmindern möchte, muss ich vorher wissen was sie berücksichtigt. Ansonsten kann ich die Abminderung nicht begründen. (Und übrigens auch nicht sinnvoll einschätzen...) Also: Kann mir jemand etwas zum Hintergrund der Flächenlast sagen? |
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Möglicherweise ist diese Flächenlast die vom Stapler zu
stapelnden Güter. Gruss Klenkes |
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Hallo Klenkes,
das ist unwahrscheinlich da z.B. in Hochregallagern deutlich höhere Flächenlasten anfallen. Wie gesagt: Ich suche fundierte Informationen über die Hintergründe des Lastansatzes der Norm. Grüße ssvenson |
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Finde gar nicht, daß das so unwahrscheinlich klingt ...
Zitiere mal DIN 1055, Blatt 3, Ausgabe Juni 1971 (die Vorgängernorm aus der die Gabelstaplerlasten auf heutige Verhältnisse angepasst übernommen wurden), da steht: ... aber in den Mitteillungen des Koordinierungsauschusses der Prüfämter und Prüfingenieure war auch mal folgendes zu lesen: siehe auch da, Seite 19 |
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