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Guten Tag Kollegen.
Wenn ich eine Gitterrosteinhausung über einer Klima- Lüftungsanlage eines mehrgeschossigen Hauses plane, darf ich dann auf den Ansatz der Schneelast verzichten? Oder gibt es eine Regelung, ab welcher Maschenweite darauf verzichtet werden kann? Leib und Leben ist hier doch nicht in Gefahr und abgesehen davon bleibt bei laufendem Betrieb eh kein Schnee liegen. Und wenn Schnee liegen bleiben würde, funktioniert die Klimaanlage nicht mehr, geht also auch nicht. Weis hier jemand mehr? mfg Hubert
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das ist doch ein sonderfall für eine arbeitsgruppe beim ausschuss für besonders wichtige lastannahmen unter verwendung speziellen und besonderer ansätze unter ausschluss der angesetzten und angeminderten beiwerte der tabelle 1099 und berücksichtigung der höhenlage im bundestag und reduzierung der wasserstände in köln und hamburg um den halben ansatzwert..............nach du merkst es wohl doch, habe selber keine ahnung und möchte auch nict, daß ein bleiblatt zu irgendeiner din dies weiter ausführt. spass beiseite es müssen doch wohl montagelasten oder mannlasten auf diesen rosten berücksichtigt werden und aus tabellen, von z.b. mea können recht schnell diese roste dimensioniert werden.
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Hallo Hubert,
ich denke, dass die Schneelast nicht massgebend wird. In den Tabellen von z.B. Lichtgitter oder Hako ist doch in der Regel die Verformung der Roste (nach den Bestimmungen der Berufgenossenschaft) entscheidend. Also einfach Verkehrslast festlegen und Durchbiegung beachten. Gruß teeVier |
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OK. Es ging mir nicht so sehr um die Gitterroste als solches, sondern um die Lastannahme der Stützrahmen. Verkehrslast, außer Mannlast gibt es keine, Betreten verboten. Die Gitterrosteinhausung soll nur den Anblick der Anlage verschönern. Dem Archi ist jetzt eingefallen, dass man die Konstruktion auch lose auf die Dachhaut stellen kann. D.h. ich muß Riegel und Rahmenecken verstärken, weil Stützenfüße jetzt frei beweglich sind. Materialwertanstieg um 40%. Oder sollte ich ihm jetzt eine gependelte Konstruktion vorschlagen. Grundrissabmessung: 15,00 * 6,50 m.
mfg Hubert
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