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Gast
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Hallo Kollegen,
wer kann mir helfen das Brett vor meinem Kopf zu entfernen? Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Stahlbetonstütze als Kragarm zu bemessen. Belastet wird die Stütze ausschließlich auf Biegung (zweiachsig) und einer Normalkraft infolge des Eigengewichtes. Die Bemessung habe ich mit einem großen Statikprogrammhersteller, speziell dem Stützenmodul, durchgeführt. Dieser bietet mir nun die Möglichkeit die Mindestquerkraftbewehrung zu berücksichtigen. Ich habe schon die DIN gewälzt, jedoch keine adequate Lösung gefunden warum ich überhaupt eine Mindestquerkraftbewehrung berücksichtigen muss. Wo finde ich dazu Hinweise bzw. wer weiß da eine Lösung? Vielen Dank im Vorraus |
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Hallo,
ist das ganze denn überhaupt noch als Stütze anzusehen oder nicht schon eher ein Biegeträger? Dann würde doch die Mindestbewehrung für Balken greifen. Ansonsten ist mir auch nichts von Mindestquerkraftbewehrung für Stützen bekannt. Gruß Ex-Student
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Wenn ich dir sage beachte öNORM B4700 Pkt. 3.4.4 hilft dir das sicher wenig, in der DIN weiß ich nicht wo es steht.
Aber: Leg deine Stütze um dann hast (nur für die Querkraft) einen Kragarm mit Normalkraft. Dann gilt die Mindestquerkraftbewehrung für Träger. mfg Wasti |
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@ dahoizi
danke für den Hinweis. Ich denke so kann ich das auch vertreten. Nur kann ich trotzdem die Funktion von MB S407 nicht ganz nachvollziehen bei Stützen die Mindestquerkraftbewehrung auszuschalten. |
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vielleicht schaltet sich die querkraftbemessung bei stützen automatisch ein wenn man horizontalkräfte eingibt. wer weiß.
für pendelstützen mit nur normalkraft und berechnung nach ersatzstab gibt unser programm auch keine bügel aus da sie in diesem fall nur zur knicksicherung der längsbewehrung dienen. mfg Wast |
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Mindestquerkraftbewehrung bedeutet hier die MIndest Bügeldurchmesser und MIndesbügelabstände einzuhalten!
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