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HOAI: Grundlagenermittlung 24 Jun 2008 14:18 #26633

Eine Stahlhalle aus den 30er Jahren soll umgebaut werden.
Dazu wird die gesamte bestehende Konstruktion mit den aktuellen Lasten statisch überprüft.
Jetzt beruft sich der Bauherr auf § 64, Grundlagenermittlung,
und verlangt vom Statiker, die gesamte Konstruktion aufzumessen, um den Nachweis führen zu können.
Gehört das Aufmessen (vermutlich 50 - 70 Std. Aufwand) zur Grundlagenermittlung?

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ReHOAI: Grundlagenermittlung 24 Jun 2008 14:33 #26634

Hallo,

Also in meiner Fassung der HOAI steht unter Grundlagenermittlung: 'Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet der Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner'. Nix anderes. Unter diesem Punkt werden (im Gegensatz zu anderen Leistungsphasen) auch keinerlei schriftliche Unterlagen erwartet.

Da steht nichts von 'Aufmessen vorhand. Konstruktionen' oder 'Nachrechnen bestehender Bauten' usw. Das Ansinnen deines Auftraggebers ist absurd.

Gruß
mmue

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ReHOAI: Grundlagenermittlung 24 Jun 2008 14:54 #26635

Hallo,
wie mmue schon schrieb hat sich der Bauherr etwas zu früh gefreut. Die Statik (§64 hoai) arbeitet immer im Nachgang zum Objektplaner (sprich Architekten) auf Grundlage der vom Objektplaner gelieferten Entwürfe oder Pläne.
Die Bestandsaufnahme gehört zwar zur Grundlagenermittlung, aber in § 15 (Objektplanung) und dort zu den "besonderen Leistungen", die gesondert zu vergüten sind.
Also schön freundlich bleiben und den Bauherrn darauf aufmerksam machen, dass er -sofern noch nicht geschehen- einen Objektplaner beauftragen muss, bevor Du weitermachen kannst.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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ReHOAI: Grundlagenermittlung 24 Jun 2008 15:04 #26636

... siehe Schriftenreihe des AHO, Heft Nr. 3: Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung. Dort in Leistungsphase 1, Nr. 1.2.2 Bestandsaufnahmen des Tragwerks. Allerdings wird diese dort nicht bewertet, was auch klar ist: der Aufwand hierfür ist objektspezifisch festzustellen.
Ansonsten fällt die (maßliche) Bestandsaufnahme unter die besonderen Leistungen der Objektplanung (siehe § 15 (2)). Auch hier sind aus verständlichen Gründen keine Fest- bzw. Prozentsätze festgeschrieben.

Ich würde die (maßliche) Bestandsaufnahme entweder als Pauschalangebot oder als Zeithonorar nach § 6 (mit vorausgeschätztem Zeitaufwand als obere Grenze) anbieten bzw. vereinbaren.

Berthold

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ReHOAI: Grundlagenermittlung 24 Jun 2008 17:29 #26638

Hallo,

eigentlich ist alles schon gesagt.
Ich würde nur über qm anbieten da hier für den Bauherrn eine
greifbare Orientierung vorliegt. Stundensätze sind immer
etwas "dehnbar".
Bei Bestandsaufnahmen (immer besondere Leistung) orientiere
ich mich an der Liste der Architektenkammer Berlin.
Diese bekommt auch der Bauherr.
Wenn man dann erläutert warum man etwas günstiger anbietet
(Wiederholungen, brauchbare Pläne schon vorhanden,...)
ging das bei mir meist gut.
Kennt jemand noch andere Listen?

www.ak-berlin.de/publicity/ak/internet.n...ndere_leistungen.pdf

Gruß Helmut

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ReHOAI: Grundlagenermittlung 26 Jun 2008 11:15 #26665

Danke an Euch alle für Eure Beiträge. Ich konnte damit prima argumentieren.
Der Bauherr hat eingelenkt, das Aufmaß wird extra vergeben.

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