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Hallo
wer hat Erfahrung im aufstellen von Satiken in der Schweiz !! (wird DIN 1045-1 anerkannt oder muß mann nach SIA 262, braucht man Schweizer-Kollegen als Unterzeichner, Prüf-Ing. ; , Abnahmen etc. ) Volker |
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Wir haben schon in und für die Schweiz gearbeitet.
DIN 1045-1 ist zwar gut und schön aber Schweiz ist Schweiz * SIA 262 gilt zumindest für grössere Bauwerke. Unsere Matten haben dort im Ing.-Bauwerk keine Chance die kennen nur Stabstahl., das wahr teilweise sehr nervig. Die Schweizer sehens andersherum vielleicht genauso. Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Hallo Volker,
ich hab auch schon ein paar kleinere BV (EFH, DH) in der Schweiz gemacht. Hab immer alles nach DIN gerechnet, (die SIA ist wirklich sehr ähnlich). (Schnee, Wind, nach SIA) Meiner Erfahrung nach wird dort, was die Bürokratie anbelangt, nicht so streng verfahren. Dort ist es offensichtlich so, dass die Tragwerksplaner die Verantwortung tragen und die Behörden sich raushalten. Wohl gemerkt es waren kleinere BV. Aber wie Ruedigerei schon schreibt gibt es dort eine andere Philosophie was Matten angeht. Während hier im allgmeinen Matten eigesetzt werden wo es nur geht (Bügelkörbe, Winkel, Knicke,... ) wird dort das meiste dann mit Rundstahl gemacht. Dafür gibt es viele vorgefertigte Mattenwinkel und U-formen. Gute Unterlagen habe ich von der Firma "Debrunner & Acifer" (www.d-a.ch) erhalten. Auch die Lagermatten (K- und Z-Matten) sind anders Ich würde bei meinem nächsten Auftrag unbedingt frühzeitig mit dem Unternehmer Kontakt aufnehmen und absprechen, wie die Bewehrung aussehen soll. Im grenznahen Bereich verwenden mache Unternehmer auch gerne deutsche Matten. Was ich leider nie gefunden habe ist ein Schweizer "Schneider/Wendehorst" Kennt da jemand was? Gruß Helmut |
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Die Normen SIA 260 bis SIA262 sind sehr einfach zu handhaben gegenüber den vielen DIN-Normen. Wenn Brücken geplant werden sind die SIA Normen und eine prüffähige Statik ein Vertragsbestandteil. Im übrigen Hoch- und Tiefbau muss eine Prüfstatik zB. im Kt. Basel oder im Kt. Wallis abgeliefert werden, speziell die Erdbebennachweise sind dort am wichtigsten. Netze werden oft nicht verwendet, weil die Unternehmer einen zu hohen Preis pro kg verlangen, im Vergleich zu Stäben. Hier sind die Vertragspreise beim Bauwerk massgebend, wie am wirtschaftlichsten der Stahl eingesetzt wird. Ist der Unternehmer zugleich Bauherr wählt er selber die Stahlsorte (absprechen) dh. er hat die Option selber Netze zu verwenden auch bei übersetzten Preisen. Habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass einige Unternehmer den Ingenineur beeinflussen wollen, möglichst die teureren Netze zu verwenden für andere Bauherren, wenn sie aber auf eigene Rechnung bauen, wollen sie keine Netzte weil der Profit so grösser ist....
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