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Wozu bin ich berechtigt? 11 Dez 2002 23:06 #261

  • stefan
  • stefans Avatar Autor
Hallo,
ich bin studierter Dipl.-Ing. Elektrotechnik. Durch meine 16 jährige berufliche und private Tätigkeit bin ich fachlich in den Bereichen Maschinenbau, Metallbau, Fahrzeugbau und Elektrotechnik bewandert. Statische Berechnungen gehören ebenfalls dazu.
Darf ich Statiken z.B. für Wintergärten erstellen?
Darf ich Bauanträge stellen?
Fachlich habe ich das erforderliche Wissen, doch wie sieht die rechtliche Seite aus?
Falls ich die Tätigkeiten nicht ausüben darf, interessiert mich auf welchem Wege ich die Ligitimation erlangen kann?

mfg
Stefan

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Re: Wozu bin ich berechtigt? 12 Dez 2002 13:05 #262

  • Ingo
  • Ingos Avatar Autor
Hallo Stefan,
das ist alles nicht so einfach. Für Bauanträge ist es oft erforderlich eine Bauvorlageberechtigung zu haben, und gilt immer nur in einem Bundesland.
Allgemein wäre es gut für Dich erstmal bei der Ingenieurkammer nachzufragen, was mit Deiner Qualifikation möglich ist.
Tschau
Ingo

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Re: Wozu bin ich berechtigt? 13 Dez 2002 16:06 #263

  • Klaus
  • Klauss Avatar Autor
Hallo
Ein statische Berechnung darf jeder machen, auch deine Oma. Voraussetzung ist, dass die statische Berechnung von einem Prüfingenieur geprüft wird.
Diese Prüfung entfällt bei einem qualifizierten Statiker und bei bestimmten Bauten (Eigenheime etc)
Und dann kommt dazu noch die versicherungstechnische Seite falls durch eine falsche Berechnung ein Schaden entsteht.

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Re: Wozu bin ich berechtigt? 13 Dez 2002 17:15 #264

  • F. Muthmann
  • F. Muthmanns Avatar Autor
Hallo Stefan,
Bauanträge kann nur stellen, wer Bauvorlageberächtigt ist, also eingetragene Architekten und eingetragene Beratende Ingenieure. Ob in deinem Bundesland für deinen Wintergarten ein Bauantrag nötig ist, kannst du durch einen freundlichen Anruf beim Bauamt erfahren.

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