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ich halte die ermittelte Bewehrung für i.O.
warum sollen wir Statiker jetzt Klimmzüge machen, die Normen drei mal hin und her biegen um das, was "Stand der Technik" ist, wegzurechnen hier werden schwer umsetzbare und kaum nachweisbare Annahmen getroffen, dann kommen doch ein paar Risse und der Statiker haftet? das Prinzip stimmt nicht! Qualität heißt "Einhaltung der Norm", es wird immer jemanden geben, der behauptet, dass das alles viel zu viel ist, für die Preise kann der Statiker schließlich auch nichts! nicht runterechnen! |
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Hallo Timo,
bin im Kläranlagenbau tätig, also sehr große Bodenplatten für Belebungsbecken etc. Wenn da auf der Baustelle tonnenweise Listenmatten und Stabstahl angeliefert wird und auf die Folie abgesetzt werden, kann ich leider nicht mehr von Löchern in der Folie reden. Die Folie ist schlichtweg zerfetzt. Wenn ich dann in meiner Rissbreitenbeschränkung eine Reduzierung infolge zwängungsfreie Lagerung ansetze, gute Nacht. Daher der Schutzbeton. Haben durchweg sehr gute Erfahrungen gemacht. Alternative ist, wie Du bereits sagtest, eine Flügelglättung. Aber die kann bei den Abmessungen wirklich keiner bezahlen! Ansonsten vollen Zwang rechnen, wie von Wanderbursche erwähnt. Doch auch hier sollte man die Stahlersparnis mal gegenrechnen. Bei Becken von 40x120 m kommt halt was zusammen. @Wanderbursche: Bin nicht der Meinung, dass das schwer umsetzbare und kaum nahweisbare Annahmen sind. Kann im Prinzip da nur auf unsere "Feldversuche" ;o) verweisen, hat alles funktioniert. Gruß Jens |
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Lieber Jens,
darf ich noch mal nachfragen wie Du das mit dem "alternativ" meinst? Verstehe ich es richtig, dass Du zwei Lagen PE-Folie auf einen nicht weiter spezifizierten Unterbeton auflegst und damit eine Gleitschicht hast? Wie Interpretierst Du die DAfStb-Richtlinie "Betonbau beim Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen" Abs. 7.3.5. (1) Der Untergund von Gleitschichten muss die Ebenheitsanforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile3 erfüllen. und ABS 7.3.5 (4) Bei Folien als Gleitschichten ist der Untergrund abzureiben und von losen Gesteinskörnern zu reinigen. Der Untergrund muss eine geschlossene Oberfläche aufweisen (keine Grobporen), damit die Folien frei von Eindrücken bleiben. Wir interpretieren o.g. Forderungen (die unserer Meinung nach für die zwängungsfreie Lagerung Allgemeingültigkeit haben und nicht auf den Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen beschränkt sind) so, dass diese Forderungen den Einsatz eines Flügelglätters erfordern. Da ich für die Tragwerksplanung von ca. 70 Kläranlagen und mehreren hundert Regenbecken zuständig bin wäre mir an einem konstruktiven Gedankenaustausch gelegen. mfG Knut |
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Im Anhang bei DAfStb Heft 525 (2. Auflage, S. 196) gibt es den Hinweis, dass bei Zwangsbeanspruchungen im jungen Beton (z.B. aus abfliesender Hydratationswärme) auf den Dauerstandseffekt verzichtet werden kann. In Beton- und Stahlbeton 10/2005 gibt es einen Artikel, der das gleiche aussagt. Die Ersparnis betägt ~18%.
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Hat schon jemand an langsameren Zement gedacht und niedrigere Betongüte? Je schneller die Festigkeitsentwicklung umso mehr Spannungen aus Hydratation. Nebenbei gesagt, dem Betonrezept kommt eine sehr hohe Bedeutung bei, vor allem ausreichender Mehlkorngehalt aus latent hydraulischen Stoffen wie Traß und geringer Zementgehalt sowie niedriger W/Z Wert, ich schick den Firmen bei WU-Wannen immer ein Anforderungsprofil für den Beton mit, ach ja und Nach- be- handlung! Wenn ich die Baufirma gebrieft habe bezüglich dieser Sachen, dann traue ich mich auch mit allen möglichen Rechentricks die Bewehrung abzumindern.
Mein Vater hat in den 60ern Löschwasserbehalter völlig ohne Rissebewehrung gemacht, die sind heute noch dicht. Schönes Wochenende! |
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Wie Schulli schon sagt, gibt es alle möglichen Rechentricks. Wenn man zusätzlich noch genügend Kenntnisse vom Untergrund hat, lohnt sich ein Blick in den Aufsatz von Simons, Beton- und Stahlbetonbau Heft 8/1993.
Schönes Wochenende Hubert
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