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Gast
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Hallo Klenkes,
anscheinend haben die Kollegen alle noch den Sand in den Augen..... bei dir geht es wahrscheinlich um die Holmstärke einer ortsfesten Notleiter (Feuerleiter). Die Abmessungen (und Belastungen) sind in DIN 14094 geregelt. dort gibt es für alle Abmessungen sehr genaue Vorgaben, aber die Holmstärke ist nicht geregelt. Dort steht: Nicht angegebene Einzelheiten nach Wahl des Herstellers. Daraus kann man schließen, daß man den Holm nach statischen Erfordernissen bemessen darf (bzw. muss). (man kann sich beim Klettern ja an den Sprossen festhalten, aber auch hierfür gibt es kein vorgeschriebenes Mass !) Z.B. ist aber der Abstand Holmachse-Wand mit 150 mm angegeben. Dies gilt aber nur für Notleiteranlagen, bei ortsfesten Leitern in der Industrie kann es andere Auflagen geben. ACHTUNG: Notleitern müssen immer mit zugelassenen Dübeln also auch im alten Mauerwerk befestigt werden !!!!!!! (z.B. Fischer FIS 360 A4 ) In manchen Kommunen z.B. Köln müssen Notleitern auch vom Prüfstatiker geprüft und abgenommen werden. VG FRANKA |
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Danke Frankna
Gruss Klenkes |
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