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Gast
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Hallo Kollegen,
ich muss für ein Gebäude eine ortsfeste Leiter nachweisen. Aufgrund der örtl. Situation komme ich mit dem normalen Profil d = 48,3 nicht hin. jetzt zur Frage: Welchen Durchmesser dürfen die Holme max. haben und wo steht da was? Gruss Klenkes |
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..zur Belastungvon Sprossen: 1,5kN auf 10cm, laut DIN 18799 T1 Steigleitern..
Grüsse Thomas. |
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In den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften für den speziellen Bereich oder in DIN 24532 "Senkrechte ortsfeste Leitern aus Stahl".
Hubert
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Zu ThomasS: Das war eigentlich nicht meine Frage, sondern wie groß darf der max. Durchmesser von Leiterholmen sein
Zu Hubert: Nichts gefunden, habe aber sicherlich nicht alle Vorschriften Also...wer weis was? Klenkes |
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Hallo,
falls du mit 'Holm' einen Handlauf meinst (senkrecht oder waagerecht), dann sollte bei Rohren das genannte Maß von 48.3 mm Außendurchmesser besser nicht überschritten werden, da sich Personen ansonsten nicht ausreichend festhalten könnten. Damit wäre der Sinn eines Handlauf nicht erfüllt. Kann dir allerdings nicht sagen, wo sowas verbindlich geregelt ist. Gruß mmue |
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Die DIN 24 533 sagt etwas darüber aus.
für normale Geländer bei Außenanlagen bis 12 Meter Höhe gilt : Höhe von Lauffläche (meist Gitterrost) bis Oberkante Handlauf 1000 mm. Dabei wird am Handlauf eine horizontale Belastung von 500 N/m angenommen. das Geländer ist von oben nach unten wie folgt aufgebaut : -oberstes horizontales Rohr ist der Handlauf aus Rohr Ø48,3x3,6mm Wanddicke DIN 2448, oder 2458. -dann folgt die Knieleiste im Abstand von 330mm nach unten aus Rohr Ø26,9x2,6mm gleiche DIN wie oben. - dann nochmal eine Knieleiste mit 330mm Abst. wie vor beschrieben. Die Abstände gelten immer von OK. zu OK. Rohr. - Fußleiste Abstand 240mm aus Flachstahl 90x6mm DIN 1017. Und zuguterletzt die senkrechten Pfosten mit einem maximalen Abstand von 1300mm, gleches Rohr wie Handlauf. |
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