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Gast
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Hallo zusammen,
habe gerade ein kleines Problem: Muss eine Dachdecke als Brettstapeldecke nachweisen. Forderung der Baurechtsbehörde F60. Habe schon bei mehreren Herstellern angefragt, da rückt aber keiner mit Brandschutzeinstufungen oder Nachweismöglichkeiten raus. Ausser Abbrandberechnung... Gibt's da wirklich nichts einfacheres? Gruss vom See Markus |
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Hallo,
einfacher als Abbrand geht ja kaum ... die Frage ist eher, ob Du mit dem Restquerschnitt bei der entsprechenden LF-Kombi im Brandfall noch hinkommst. Wenn bei der Deckenbemessung - wie so oft - die Durchbiegung maßgebend war, hat man bei der Tragfähigkeit ja evtl. noch Reserven. Wenn alles nix hilft, alternativ Holz-Beton-Verbund, untere Verkleidung oder Beschichtung. Frag doch mal einen Anbieter, z.B. - www.rudolf-hensel.de/deu/data/contentsei...1560fcca1979a4032c20 - www.ruetgers-organics.de/index.php?FOLDE...415b69b022177ad1927b - usw. |
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