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nachträgliche Unterkellerung 09 Apr 2008 07:22 #25749

Moin,

es gibt ja verrückte Leute. Nur wieso muss ich die immer treffen;-)

Mein Problem:

Ein Bauherr hat sich ein denkmalgeschütztes Anwesen gekauf. Wenn ich Anwesen sage, meine ich auch Anwesen. Das Objekt ist Baujahr 1890 mit zwei nachträglichen Anbauten 1951. Alles ist unterkellert. Soweit nicht tragisch.
Aber: Der Bauherr will eine Tiefgarage. Unter dem bereits vorhandenen Keller. Mehrere Gespräche waren bisher mehr oder weniger erfolglos. Geld spielt anscheinend keine Rolle. Mittlerweile habe ich Ihn soweit, das er zumindest "nur" den Anbau unterkellern will. (Immerhin 13 x 6 m).

Hat einer von euch sowas schon mal gemacht, oder habt ihr ein paar interessante Artikel???. Besonders würde mich die Ausführung zum Bestandgebäude interessieren, da ich dort ja die Erdwand halten muss. Spundwand oder ähnliches fällt raus, da ich dort nicht genug platz nach oben habe, oder kennt einer einen Tiefbauer, der sowas kann?

Mit freundlichem Gruß
Jan Brinkmann

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Renachträgliche Unterkellerung 10 Apr 2008 07:45 #25787

Moin Moin,

ist zwar nicht wirklich hilfreich, aber wenn Geld keine Rolle spielt, wäre ein Abriss des Anbaues und ein anschliessender Neubau mit Tiefgarage sinnvoll.
Ist sicherlich auch günstiger als ...

mfg nils

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Renachträgliche Unterkellerung 10 Apr 2008 12:23 #25799

Wenn der Denkmalschutz nicht wäre.........

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Firmen 10 Apr 2008 18:16 #25803

Sprich doch mal mit Spezialfirmen, z.B.:

www.bauer.de/dt/spezialtiefbau/index.htm für HDI-Unterfangungen

oder

www.erkapfahl.de/index-2.html für Nachgründung mit Pfählen

oder einem anderen HDI-Hersteller.

Gruß
Stefan

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Renachträgliche Unterkellerung 10 Apr 2008 21:23 #25806

Hallo,

spätestens wenn du die Kosten für die Unterfangung (was anderes geht nicht) zusammen hast, wird Geld wieder eine Rolle spielen!

Zudem kann es durchaus passieren, das der Anbau im Zuge der HDI- und Erdarbeiten beschädigt werden kann. Dann hat er ne schicke TG und einen kaputten Anbau.

Gruß charly

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Renachträgliche Unterkellerung 15 Apr 2008 07:58 #25833

Hallo,
wenn der Anbau an drei Seiten frei steht, kann man diese drei Seiten abschnittsweise von außen aufgraben und unterfangen. Wenn dann diese drei neuen Kellerwände sammt Fundament fertig sind, kann man beginnen den neuen Keller von innen auszuheben und sich abschnittsweise an die Unterfangung des Haupthauses rantasten...

Wenn der Anbau noch tragende Mittelwände hat wird es schwierig.

Ich vermute, dass der Anbau relativ geringe Lasten aufweist.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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www.muthmann-berlin.de
Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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