Frostschürze
- Mario
-
Autor
Re: Re: Frostschürze
24 März 2004 13:34
wenn ich mich auf so riskante Sachen einlassen würde, würde ich auch mal den maximal möglichen Grundwasserstand wissen wollen. Was nützen 80 cm Schotter wenn OK GW bei -20cm liegt?<br />
Außerdem würde ich versuchen schriftlich mit dem Bauherren einen Haftungsausschluß zu vereinbaren.<br />
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Gruß Mario
Außerdem würde ich versuchen schriftlich mit dem Bauherren einen Haftungsausschluß zu vereinbaren.<br />
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Gruß Mario
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- Stefan
-
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Re: Re: Frostschürze
24 März 2004 14:50
Du hast natürlich recht Mario, aber wie heißt es denn schon in einem Urteil des OLG Hamm vom 21.Mai 1997 ( 12 U 150/96): "Es ist anerkannt, dass zu den Hauptpflichten des Architekten in der mit der Grundlagenermittlung beginnenden Planungsphase u.a. gehört, die Eignung des Baugrundes für das Bauvorhaben zu prüfen oder prüfen zu lassen und den Bauherren entsprechend zu beraten. Dabei handelt es sich um eine wesentliche und zentrale Vertragspflicht des Architekten im Rahmen der Leistungsphase 1, deren Verletzung zur Schadensersatzpflicht gemäß Â§635 BGB führen kann." Daher muss mein Architekt dafür Sorge tragen und mit dem Bauherren das weitere Vorgehen besprechen und mir sagen was sie möchten.Auf alle Fälle sollte man einen Haftungsausschluss vermerken, falls bis zu Baubeginn kein Bodengutachten vorliegt. Lieber einmal mehr sich abgesichert als zu sagen das geht schon, in dem Extrembeispiel von Mario würde ich vielleicht etwas tiefer gründen um dem Problem des Frostes zu entgehen.<br />
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Gruß<br />
Stefan<br />
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Gruß<br />
Stefan<br />
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- Mario
-
Autor
Re: Re: Frostschürze
24 März 2004 15:03
Danke Stefan,<br />
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dieses Urteil kannte ich noch nicht.<br />
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Mario
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dieses Urteil kannte ich noch nicht.<br />
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Mario
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- Trost
-
Autor
Re: Re: Frostschürze
24 März 2004 15:05
"Außerdem würde ich versuchen schriftlich mit dem Bauherren einen Haftungsausschluß zu vereinbaren."<br />
Kommentar:<br />
Auch ein Risikospiel: Im Streitfall kann der Mann mit der schwarzen Kappe die Auffassung vertreten, daß der Bauherr ein Laie ist (wenn nicht Bauunternehmer o.ä.) und sich der Tragweite der Erklärung gar nicht bewußt sein kann. Obwohl versichert wird, daß er ausreichend aufgeklärt wurde.<br />
Kommentar:<br />
Auch ein Risikospiel: Im Streitfall kann der Mann mit der schwarzen Kappe die Auffassung vertreten, daß der Bauherr ein Laie ist (wenn nicht Bauunternehmer o.ä.) und sich der Tragweite der Erklärung gar nicht bewußt sein kann. Obwohl versichert wird, daß er ausreichend aufgeklärt wurde.<br />
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- markus l sollacher
-
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Re: Re: Frostschürze .. off topic
24 März 2004 17:26
danke für den link - den wollte ich schon suchen
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die ausgangsfrage hat i.ü. der baugrundgutachter zu beantworten und nicht der tragwerksplaner - weil, dass das statisch möglich ist, brauchen wir nicht diskutieren.<br />
ob´s sinnvoll ist, ist e. anderes kapitel...
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die ausgangsfrage hat i.ü. der baugrundgutachter zu beantworten und nicht der tragwerksplaner - weil, dass das statisch möglich ist, brauchen wir nicht diskutieren.<br />
ob´s sinnvoll ist, ist e. anderes kapitel...
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- Enis Kaya
-
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Re: Re: Frostschürze
25 März 2004 12:46
Hallo Kollegen,<br />
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ich trete auch die Meinung von Stefan.<br />
Man muss hier abwägen welchen Zweck ein Frostschürze erfüllt.<br />
In diesem Falle würde eine Schotterschicht dieselbe Funktion übernehmen und deswegen sehe ich meines Erachtens keine Veranlassung eine zusätzliche Frostschürze anzuordnen.<br />
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Die bisherigen Ausfügrungen des Bauunternehmers haben dies bestätigt.<br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
Enis Kaya
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ich trete auch die Meinung von Stefan.<br />
Man muss hier abwägen welchen Zweck ein Frostschürze erfüllt.<br />
In diesem Falle würde eine Schotterschicht dieselbe Funktion übernehmen und deswegen sehe ich meines Erachtens keine Veranlassung eine zusätzliche Frostschürze anzuordnen.<br />
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Die bisherigen Ausfügrungen des Bauunternehmers haben dies bestätigt.<br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
Enis Kaya
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