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Hallo,
ein Mauerwerksbau ( 5 Geschosse, ca. 20 x 20 m Grundfläche) soll im Kellerbereich eine neue bituminöse Außenabdichtung erhalten. Die Fundamente liegen ca. 3,0 bis 3,5 m unter dem anstehenden Gelände. Spricht etwas dagegen bis OBERKANNTE des Fundamentes den Keller auf ganzer Länge freizulegen? Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Solche Aktionen kenne ich, bei Mauerwerksbauten ohne funktionierende Gründung (Baujahr wahrscheinlich schon bis 50-60 Jahre) spricht eigentlich
viel , wenn nicht sogar alles dagegen. Die Sachverständigenzeitungen sind voll von Gutachten über abgegangene Giebelwände. Wie alt ist das Objekt ? Und wie sieht die Gründung aus? Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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Hallo Rueddigerrei
das interessiert mich auch. Was kann denn da passieren wenn man bis OK Grünung freilegt?? Andreas ..
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Beim freilegen bis OK Fundament muß gem. DIN 4123-2000-09 Abschnitt 7 folgendes nachgewiesen sein:
1. im Einflussbereich der Fundamente min. mitteldicht gelagerte nichtb. oder min. steife bind. Böden. 2. Im Bauzustand (ausgehoben) darf die zul. Bodenpressung n. 1054 nicht überschritten werden bzw. die Grundbruchsicherheit 4017-1 und 4017-2 muß sichergestellt sein. 3. Grundwasserspiegel min. 0,5 m unter Aushubsohle. Also ist es durchaus machbar, aber einiges ist zu beachten. |
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Hallo Kollg.
Zitat Fatomas , da muß ich nichts mehr dazusagen. Oder doch , falls die Randbedingungen nach Norm alle stimmen, mal überlegen, wie ich bei 3,00-3,50 m Wandhöhe den Arbeitsraum sichere , hier sind zumindest die Breiten nach DIN 4124 einzuhalten, sonst droht ärger mit der Behörde (Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft) die SiGeKO-Freunde wissen was ich meine. Die Hangsicherung muß je nach Wahl des Abdichtungssystems wahrscheinlich um 14 Tage "standsicher" gegen Regen etc. sein. Da ergibt sich das Problem wenn der anstehenden Baugrund am Fundament nicht das verspricht was theoretisch notwendig ist. Also gleich mal einen Pumpensumpf mit einplanen. Also viel Spaß bei der Planung der Maßnahme. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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