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ReAls Statiker selbständig machen 08 Mär 2008 19:28 #25291

Danke...

@AR... so sehe ich es auch... ABER: Statiken für Stahlkonstruktionen müssen doch immer geprüft werden oder?


(....Bei Einfamilienhäusern ist man von der Prüfung befreit, wenn man eingetragen ist.... meines wissens)

Danke wieder im Voraus wieder ...der Karli....

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ReAls Statiker selbständig machen 09 Mär 2008 07:12 #25294

davon habe ich keine Ahnung, weil ich keinen Hochbau mache,
ich habe auch keine Bauvorlegeberechtigung
ich verdiene mein Geld ausschließlich mit Ingenieurbau und wenn ich mal Hochbau mache, dann für ein anders Büro

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ReAls Statiker selbständig machen 10 Mär 2008 09:19 #25300

Hallo,
welche Statiken wie geprüft werden müssen ist in jedem Bundesland anders. Auch wo und in welche Listen man eingetragen sein muss ist von Bundesland zu Bundesland anders. Geregelt ist das in der Landesbauordnung, der Bauvorlagenverordnung, der Prüfverornung für Bautechnischenachweise und dem Architekten- und Ingenieurkammer Gesetz.
Da blickt man schwer durch und macht es deshalb so wie man denkt.

P.S. Die Arbeit (sprich Tragwerksplanung) ist aber dann doch überall die gleiche.
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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Tel 030 - 859 670 55
Fax 030 - 859 670 54

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