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Gast
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Danke...
@AR... so sehe ich es auch... ABER: Statiken für Stahlkonstruktionen müssen doch immer geprüft werden oder? (....Bei Einfamilienhäusern ist man von der Prüfung befreit, wenn man eingetragen ist.... meines wissens) Danke wieder im Voraus wieder ...der Karli.... |
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davon habe ich keine Ahnung, weil ich keinen Hochbau mache,
ich habe auch keine Bauvorlegeberechtigung ich verdiene mein Geld ausschließlich mit Ingenieurbau und wenn ich mal Hochbau mache, dann für ein anders Büro |
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Hallo,
welche Statiken wie geprüft werden müssen ist in jedem Bundesland anders. Auch wo und in welche Listen man eingetragen sein muss ist von Bundesland zu Bundesland anders. Geregelt ist das in der Landesbauordnung, der Bauvorlagenverordnung, der Prüfverornung für Bautechnischenachweise und dem Architekten- und Ingenieurkammer Gesetz. Da blickt man schwer durch und macht es deshalb so wie man denkt. P.S. Die Arbeit (sprich Tragwerksplanung) ist aber dann doch überall die gleiche. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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