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Gast
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Jau mmue,
das Eine ist die Dichtigkeit der Dacheindeckung um welche sich die Dachdeckerichtlinien kümmern, das Andere ist eine vernünftige Einleitung der Kräfte in die Trapezbleche. Gruß Jupp |
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Jupp schrieb:
JA richtig! ABER als Tragwerksplaner müssen wir doch für alle mitdenken ![]() |
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Hallo,
@Baumann: So ist es. Wir sind als Statiker für alles verantwortlich, was wir schreiben und sonstig von uns geben. Auch wenn es nichts mit Statik zu tun haben sollte. Und wenn wir mit unseren Angaben in der Statik gegen 'allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik' verstoßen, dann sind wir leider auch dafür haftbar, ggf. mit anderen zusammen (Architekt, Blechbauer, o.a.), die es hätten auch wissen müssen. Aber das ist im Zweifelsfall ein schwacher Trost. Aber mal zurück zur Ausgangsfrage: Da ging es um eine Typenstatik für Carports, also sowas wie Serienproduktion. Die Konstellation ist nicht ganz ungefährlich, viele Bauten, womöglich alle mit dem gleichen Fehler, womöglich kein Architekt oder Fachfirma die mithaften könnten. Da steht dann bei einem Serienschaden am Ende der arme Statiker allein da. Ergo, die Dachdeckerrichtlinie gilt für alle am Bau, also auch für uns. Daher besser einhalten, weil's sonst vielleicht teuer wird. Gruß mmue |
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Guten Abend mmue,
die Dachdeckerrichtlinie gibt für Trapezprofile im Dachbereich auch eine Mindestblechdicke von 1 mm vor, wenn ich mich nicht irre, oder? Gruß B. Meier |
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Hallo Meier58,
Mindestblechdicke der Trapezbleche ist, wie bekannt, in DIN 18807 angegeben (bei Dächern bis Stützweite 1.50 m t >= 0.5 mm, bei Stützweite über 1.50 m t >= 0.75 mm). Die Blechdicke >= 1 mm gilt m.W. nur für Kantteile (vgl. z.B. IFBS). Gruß mmue |
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