Willkommen,
Gast
|
|
Hallo,
hin und wieder hab ich auch mit Bauleitung zu tun, bei der Gerüste an Altbauten gestellt werden. Solange das Gerüst ein Regelaufbau ist, muss ich als verantwortlicher Bauleiter eigentlich nur gucken ob unten ein Schildchen angebracht ist und dann ist gut. Manche Gerüste stehen aber so abendheuerlich, dass ich ins Grübeln gekommen bin, was eigentlich ein "Regelaufbau" ist. Gibt es irgendwelche netten Heftchen, Tabellen, Regelwerke, wo man auf die Schnelle sehen kann, welche Gerüstbrücken, Auskragungen und Verankerungen noch ohne statischen Nachweis errichtet werden dürfen? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
..es gibt von den Gerüstherstellern , müba, layher etc Aufbauanleitungen,
z.B.: www.mueba.de/dokumente/Auv%20Fix%2070.pdf Von der Berufsgenossenschaft gibt es eine "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten". Grüsse Thomas |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
das Heftchen von der BG hab ich mir angeguckt. Beschäftigt sich aber nur mit den Geländerstangen, Leitern und Durchgangsbereiten. Dass eventuell trotz perfekter Schutzstangenhöhe ein Gerüst mit 3 m auskragendem Gitterträger und zwei Ankern in der Fensterbrüstung nicht standsicher sein könnt wird dort nicht behandelt. Bin ich als Bauleiter wenn ich ein Gerüst freigebe nicht auch für die ausreichende Verankerung etc. verantwortlich?? Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo und guten Morgen,
wenn was passiert ist, wird der Jurist sagen: Wir haben einen Schuldigen gefunden, er ist der Einzige der aufgrund seiner Ausbildung das zu beurteilen in der Lage war, sein Versäumnis ist es, dass er nichts dagegen unternommen hat. Freundliche Grüße galapeter97 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
.... leider fühle ich mich auf Grund meiner Ausbildung nicht in der Lage die Standsicherheit eines Gerüstes zu beurteilen.
Daher bin ich weiter auf der Suche nach Lektüre, um diese Wissenslücke zu stopfen. Soweit ich jetzt mal rumgehört habe, scheint sich der normale Bauleiter für dieses Problem nicht zu interessieren. Der Fragt den Gerüstbauer "meinen Sie das hält?" Wenn der Gerüstbauer dann "klar, das machen wir immer so" antwortet, sind alle zufrieden. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten