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Rissbreitenbegrenzung - 22er Decke 07 Feb 2008 08:03 #24513

Hallo!
Hätte mal wieder ne Frage.
So wie ich das verstanden habe muss ich bei Decken mit einer Gesamtdicke > 20 cm immer einen Nachweis zur Rissebegrenzung infolge zentrischen Zwang führen, ist das richtig? Wegen hoher Stützweiten ist eine 22er Decke bei meinem Projekt notwendig (ermittelt über die Biegeschlankheit). Kann mir irgendjemand Beispiele hierzu empfehlen....werd allein aus der Theorie nicht schlau, da dies ja schon ein komplexes Thema is. Hab mich auch schon durchs Forum geklickt, komme aber nicht weiter. Danke für die Hilfe!
Gruß, Manuel

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ReRissbreitenbegrenzung - 22er Decke 07 Feb 2008 08:22 #24514

Hallo!
Ja, laut DIN 1045-1 müssen Decken ab einer Dicke von d > 20cm eine Rißbreitennachweis geführt werden.
Unter www.vpi-bw.com/ingenieure/aktuell.asp
kannst Du das Programm Rißbreitenbeschränkung herunterladen (Programm Rissbreite zur Tech-News 07/05 Folge 2).
Ich hoffe, Dir hilft das.

Freundliche Grüße Alvo

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Rissbreitenbegrenzung ohne direkte Berechnug 07 Feb 2008 14:32 #24522

Hallo!
@Alvo : Danke für die Hilfe! Jedoch komme ich mit der direkten Berechnung des Rissbreitennachweises mangels Erfahrung noch nicht klar. Kann mir jemand sagen, wie ich den Nachweis ohne direkte Berechnung für eine 22er Decke führe? Führt man den dann wie für Zwang infolge Hydratationswärme, jedoch mit fct,eff = 3 N/mm² k= 0,8 ?? Kann mir jemand erklären wie ich in meinem Fall mit der Formel für kc umgehe (Gleichung (128) DIN 1045-1:2001) umzugehen habe? Blick da mal grad garnicht durch. Wäre für jede Hilfestellung sehr dankbar!! Bin hier fast am verzweifeln.
Gruß, Manuel

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